Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/9: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister · 19 Seiten
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des Gebührenrechts gelten. Deshalb muss die Gebührenverordnung totalrevidiert werden.
Für die Revision der Gebührenverordnung wurde eine repräsentative Arbeitsgruppe gebildet. Zur Teilnahme waren alle Kantone eingeladen. Im Anschluss haben sich 12 Kantone (AG, AR, BE, FR, LU, SG, SO, TG, TI, VD, ZG und ZH) bereit erklärt, in der Arbeitsgruppe mitzuwirken und ihre Zahlen offen zu legen. Weil sich die kantonalen Handelsregisterämter bezüglich der Grösse, der Organisation, sowie der Anzahl von Mitarbeitenden und Eintragungen erheblich unterscheiden, ist es schwierig, die einzelnen Ämter miteinander zu vergleichen. Allerdings waren Handelsregisterämter in allen Grössen und aus allen Sprachregionen in der Arbeitsgruppe vertreten, daher sind die festgestellten Durchschnittswerte für die ganze Schweiz repräsentativ.
Das Kostendeckungsprinzip schreibt vor, dass der Gesamtertrag der erhobenen Abgaben die Gesamtkosten des Gemeinwesens für den betreffenden Verwaltungszweig oder die betreffende Einrichtung nicht oder höchstens geringfügig übersteigen darf. Um den Gesamtertrag und den Gesamtaufwand zu eruieren, bestand ein wesentlicher Beitrag der Kantone darin, dass die kantonalen Handelsregisterämter ihren Aufwand und Ertrag offengelegt haben. Eine Auswertung der Jahre 2012 bis 2016 bei den 12 teilnehmenden kantonalen Handelsregisterämtern hat ergeben, dass im Durchschnitt der letzten 5 Jahre der Gesamtertrag dieser Handelsregisterämter rund ein Drittel höher war als der Gesamtaufwand. Diese grossen Überschüsse sind unter anderem entstanden, weil insgesamt die Anzahl an Handelsregistereintragungen zugenommen hat, ohne dass die personellen Ressourcen ständig angepasst wurden. Im Jahr 2004 wurden schweizweit 187'179 Meldungen publiziert. Im Jahr 2017 waren es 249'966. Auch die Anzahl der eingetragenen Rechtseinheiten hat sich kontinuierlich vergrössert. Am 1. Januar 2007 waren in der ganzen Schweiz 499'045 Rechtseinheiten eingetragen. Am 1. Januar 2018 waren es 626'364.7 Um die Vorgaben des Kostendeckungsprinzips einzuhalten, drängt sich eine Senkung der Pauschalgebühren um rund einen Drittel auf. Dies wird durch eine anteilsmässige Reduktion der einzelnen Gebührenpositionen erreicht.
1.3 Audit der Eidgenössischen Finanzkontrolle
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat kürzlich die Datenzuverlässigkeit des Handelsregisters und dessen Organisation geprüft. In ihrem Bericht vom 16. April 20188 hat die EFK verschiedene Empfehlungen abgegeben. Diese richten sich sowohl an die kantonalen Handelsregisterämter als auch an die Oberaufsichtsbehörde des Bundes. Die vorliegende Teilrevision der HRegV bietet die Gelegenheit, die verschiedenen Empfehlungen unmittelbar gesetzgeberisch umzusetzen. Insbesondere wurden die Empfehlungen zur Aufsicht in Artikel 3, 5 und 5a umgesetzt. In Artikel 157 wurde die Empfehlung zur Überprüfung der Datenqualität berücksichtigt.
7 www.zefix.ch → Publikationen EHRA → Statistiken
8 www.efk.admin.ch → Publikationen → Justiz & Polizei