Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/9: Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister · 19 Seiten
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Art. 34 Rechtswirksamkeit der Eintragungen
Die Rechtswirksamkeit regelt Artikel 936a Absatz 1 OR.
Art. 36 Eintragungspflicht und freiwillige Eintragung
Die Eintragungspflicht für Einzelunternehmen und die Voraussetzungen für die freiwillige Eintragung sowie die Ausnahmen von der Eintragungspflicht finden sich in Artikel 931 OR.
Art. 37 Anmeldung und Belege
Falls das Einzelunternehmen bereits über eine Unternehmens-Identifikationsnummer verfügt, weil es mehrwertsteuerpflichtig ist, ist diese in der Anmeldung anzugeben. Damit wird vermieden, dass das Handelsregisteramt versehentlich eine neue Identifikationsnummer vergibt.
Art. 39 Löschung
Es wird in Absatz 4 auf Artikel 931 OR verwiesen.
Art. 40 Anmeldung und Belege
Falls die Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft bereits über eine Unternehmens-Identifikationsnummer verfügt, weil sie mehrwertsteuerpflichtig ist, ist diese in der Anmeldung anzugeben. Damit wird vermieden, dass das Handelsregisteramt versehentlich eine neue Identifikationsnummer vergibt.
Art. 42 Auflösung und Löschung
Es erfolgt lediglich eine redaktionelle Anpassung in Absatz 3 Buchstabe b.
Art. 43 Anmeldung und Belege
Die Abschaffung der Stampaerklärung als separater Beleg wirkt sich auf Verordnungsstufe an folgenden Stellen aus: Artikel 44 Buchstabe g Ziffer 4, Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 Buchstabe g, Artikel 47 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe f, Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe i, Artikel 72 Buchstabe e Ziffer 5, Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe f, Artikel 75 Absatz 2 Buchstabe f sowie Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe g.
Art. 49 Ermächtigungsbeschluss der Generalversammlung
Es genügt, das neue Statutendatum einzutragen. Der Hinweis auf die nähere Umschreibung in den Statuten ist nicht mehr erforderlich, zumal die Statuten gemäss Artikel 936 Absatz 2 OR im Internet frei verfügbar sind.