Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/20: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 21 Seiten

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unter welchen Voraussetzungen sie diese anerkennen. Zurzeit gibt es 59 berufliche und zwischenberufliche FAK in 19 Kantonen14.

- Die 26 kantonalen FAK werden von den kantonalen AHV-Ausgleichskassen geführt (Art. 17 Abs. 1 FamZG). Sie haben eine Auffangfunktion, indem sie Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende aufnehmen müssen, die sich keiner anderen FAK anschliessen können.

Die beruflichen und zwischenberuflichen FAK (nach Art. 14 Bst. a FamZG) sowie die von Verbandsausgleichskassen geführten FAK (nach Art. 14 Bst. c FamZG) müssen nicht in allen Kantonen tätig sein.

Abbildung 1: Überblick über die Familienausgleichskassen15

Kanton von AHV-Ausgleichskassen geführte anerkannte berufliche und zwischen- kantonale FAK

FAK berufliche FAK

(Art. 14 Bst. b FamZG)

(Art. 14 Bst. c FamZG) (Art. 14 Bst. a FamZG)

ZH 44 81

BE 46 31

LU 35 01

UR 27 01

SZ 37 01

OW 23 01

NW 27 01

GL 32 01

ZG 31 01

FR 50 51

SO 42 41

BS 40 31

BL 41 31

SH 41 21

AR 31 01

AI 23 11

SG 41 71

GR 33 01

AG 41 41

TG 36 21

TI 36 21

VD 41 181

VS 41 91

NE 41 41

GE 49 51

JU 38 01

Total 967 8026

Die Anzahl FAK in der Tabelle fällt deutlich höher aus als die eingangs genannten 227 FAK, weil gewisse FAK in mehreren Kantonen gleichzeitig tätig sind und daher mehrfach gezählt werden.

Erwerbsortsprinzip und Abrechnungsstellen

Im Familienzulagengesetz gilt im Grundsatz das Erwerbsortsprinzip. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmenden die Familienzulagen gestützt auf die kantonale Familienzulagenordnung ihres Arbeitsortes beziehen. Mit diesem Prinzip hat das Parlament bewusst in Kauf genommen, dass die Arbeitgeber gestützt auf verschiedene Familienzulagenordnungen und allenfalls mit verschiedenen Familienausgleichskassen abrechnen müssen. Letzteres ist dann der Fall, wenn eine Familienausgleichskasse in einem Kanton nicht tätig ist, obwohl ein ihr angeschlossener Arbeitgeber dort eine Zweigniederlassung führt.

Die Verbandsausgleichskassen haben die Möglichkeit, in allen Kantonen eine Familienausgleichskasse zu führen. Nicht alle Verbandsausgleichskassen machen jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch. Gewisse Verbandsausgleichskassen führen gar keine FAK16, andere führen nicht in allen Kantonen eine FAK. Damit

14 Stand 2019.

15 Stand 2019.

16 Ausgleichskasse (AK) Transport, AK der Migros-Betriebe, AK Milchwirtschaft, AK Gewerbe Handel Industrie Graubünden Glarus, AK Schreiner, AK Wirtschaftskammer Baselland, AK Agrivit.