Vorlage ChemRRV

Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 30 Seiten

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Beilage zum Anhang (Anhang 12 zur Pflanzenschutzmittelverordnung) Anhang 12 (Art. 17, 64 und 68) Kennzeichnungselemente für Pflanzenschutzmittel, die für nicht berufliche Verwenderinnen nicht zugelassen werden dürfen

GHS Piktogramm Kennzeichnungssätze

a) H200: Instabil, explosiv

H201: Explosiv; Gefahr der Massenexplosion

H202: Explosiv; grosse Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.

GHS01, H203: Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng-

und Wurfstücke

in Verbindung mit

H204: Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke H205: Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.

b) H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst, oder

H260: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können, oder

H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase

GHS02,

in Verbindung mit

c) H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augen-

schäden, oder

H318: Verursacht schwere Augenschäden, oder

Kombinationen der obengenannten Gefahrenhinweise

GHS05,

in Verbindung mit

d) H300: Lebensgefahr bei Verschlucken

H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt, oder

H330: Lebensgefahr bei Einatmen, oder

H301: Giftig bei Verschlucken, oder

GHS06, H311: Giftig bei Hautkontakt, oder

in Verbindung mit

H331: Giftig bei Einatmen, oder

Kombinationen der obengenannten Gefahrenhinweise