Vorlage ChemRRV
Vernehmlassung 2021/12: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 · 30 Seiten
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Beilage zum Anhang (Anhang 12 zur Pflanzenschutzmittelverordnung) Anhang 12 (Art. 17, 64 und 68) Kennzeichnungselemente für Pflanzenschutzmittel, die für nicht berufliche Verwenderinnen nicht zugelassen werden dürfen
GHS Piktogramm Kennzeichnungssätze
a) H200: Instabil, explosiv
H201: Explosiv; Gefahr der Massenexplosion
H202: Explosiv; grosse Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
GHS01, H203: Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng-
und Wurfstücke
in Verbindung mit
H204: Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke H205: Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.
b) H250: Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst, oder
H260: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können, oder
H261: In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase
GHS02,
in Verbindung mit
c) H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augen-
schäden, oder
H318: Verursacht schwere Augenschäden, oder
Kombinationen der obengenannten Gefahrenhinweise
GHS05,
in Verbindung mit
d) H300: Lebensgefahr bei Verschlucken
H310: Lebensgefahr bei Hautkontakt, oder
H330: Lebensgefahr bei Einatmen, oder
H301: Giftig bei Verschlucken, oder
GHS06, H311: Giftig bei Hautkontakt, oder
in Verbindung mit
H331: Giftig bei Einatmen, oder
Kombinationen der obengenannten Gefahrenhinweise