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Vernehmlassung 2021/123: Revision des CO2-Gesetzes · 20 Seiten
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Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 2 Abs. 3bis, 4, 4bis, 6 und 7
3bisNationale Bescheinigungen sind in der Schweiz handelbare Bescheinigungen über in der Schweiz nachweislich erzielte Verminderungen von Treibhausgasemissionen.
4Emissionsminderungszertifikate sind international anerkannte handelbare Bescheinigungen über im Ausland erzielte Emissionsverminderungen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 19972;
4bisInternationale Bescheinigungen sind Bescheinigungen über nachweislich erzielte Verminderungen von Treibhausgasemissionen im Ausland nach dem Klimaübereinkommen von Paris vom 12. Dezember 20153.
6Die Senkenleistung ist die international anrechenbare Bilanz über die Treibhausgasemissionen und die CO2-Aufnahme in Kohlenstoffspeichern.
7Klimaschutz ist die Gesamtheit der Massnahmen, die zur Verminderung der Treibhausgasemissionen oder zur Erhöhung der Leistung von Senken beitragen und mögliche Folgen der erhöhten Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre abmildern oder verhindern sollen.
Art. 3 Sachüberschrift sowie Abs. 1, 1bis, 1terund 2
Reduktionsziele
1Der Bund sorgt dafür, dass die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 wie folgt vermindert werden:
a. im Jahr 2030: um mindestens 50 Prozent;
b. im Durchschnitt der Jahre 2021–2030: um mindestens 35 Prozent.
1bisDer Bundesrat kann für einzelne Sektoren Ziele und Zwischenziele festlegen. Dabei werden die Vorleistungen und das wirtschaftlich realisierbare Verminderungspotenzial berücksichtigt.
1terDie Verminderung der Treibhausgasemissionen nach Absatz 1 erfolgt in erster Linie mit Massnahmen im Inland. Der Bundesrat regelt den Anteil.
2Der Bundesrat bezeichnet die Treibhausgase.
Art. 4 Abs. 1 und 5
1Die Reduktionsziele sollen in erster Linie durch Massnahmen nach diesem Gesetz erreicht werden.
5Können die Reduktionsziele durch die Massnahmen nicht erreicht werden, so kann der Bund die zur Zielerreichung notwendigen internationalen Bescheinigungen erwerben.