Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/17: Revision der Zivilstandsverordnung (ZStV) und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung: Revision der Zivilstandsverordnung und der Ver-
ordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen
Zusammenfassung
Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für eine Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen dauerte vom 10. Mai 2023 bis zum 1. September 2023. Stellung genommen haben 23 Kantone, 4 politische Parteien und 15 Or- ganisationen. Insgesamt gingen damit 42 Stellungnahmen ein.
Die Vorlage wird im Grundsatz von der überwiegenden Mehrheit der teilnehmenden Kantone, (20 von 23), 2 Parteien und 2 Organisationen begrüsst. In ihrer Gesamtheit abgelehnt wird die vorgeschlagene Revision von einer Partei.
Die Aufhebung des Bürgerrechtserfordernisses auf Verordnungsebene für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte wird von der Mehrheit der Kantone (16 von 23), 3 Parteien und 6 Organisationen vollumfänglich begrüsst, hingegen vereinzelt von Kantonen (3 von 23) und einigen Organisationen (4 von 15) abgelehnt.
Die Einführung des neuen Standardzeichensatzes wird im Grundsatz von der Mehrheit der teilnehmenden Kantone (19 von 23), einer Partei und 9 Organisationen begrüsst. Das vorge- schlagene Verfahren im Hinblick auf den neuen Sonderzeichensatz wird aber von den befür- wortenden Teilnehmern vielfach als zu ressourcen- und zeitintensiv empfunden. Kritik und Verbesserungsvorschläge beziehen sich namentlich auf die Art der Erklärung (persönliche Vorsprache oder schriftliche Erklärung), auf den Einführungszeitpunkt, auf die Wirkungen der Erklärung auf die Namen der Kinder oder Ehegatten, auf die zeitliche Wirkung und auf den – mit wenigen Ausnahmen auf europäische Zeichen beschränkten – Umfang des Sonderzei- chensatzes. Schliesslich verlangen einige Kantone (13 von 23) und eine Organisation ein schriftliches Verfahren anstelle einer persönlichen Erklärung beim Zivilstandsamt, wobei 3 Or- ganisationen zumindest ergänzend ein schriftliches Verfahren ermöglichen wollen. Damit solle ein zeit- und ressourceneffizienteres Verfahren garantiert werden. Auch die Unterschei- dung bei der Kostenpflicht, ob die Erklärung durch ein separates Gesuch oder im Rahmen ei- nes anderen Zivilstandsereignisses erfolgt oder nicht, wird von einer Mehrheit der Kantone (14 von 23) und 2 Organisationen abgelehnt mit der Begründung, es handle sich um eine un- gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf für eine Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen dauerte vom 10. Mai 2023 bis zum 1. September 2023. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundes- versammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Orga- nisationen.
Stellung genommen haben 23 Kantone, 4 politische Parteien und 15 Organisationen. 2 Kan- tone1 haben ganz und 3 Kantone2 teilweise auf eine eigene Stellungnahme verzichtet und stattdessen auf die Stellungnahme der Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivil- standsdienst (KAZ) verwiesen. Weiter schliesst sich eine Organisation3 der Stellungnahme
1 GR, OW.
2 AR, LU, ZG.
3 SSV.