Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 22 Seiten
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Übersicht
Das bilaterale Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und Indonesien wurde am 26. Januar 2022 durch den Bundesrat genehmigt und am
24. Mai 2022 unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet. Es schliesst die Ver-
tragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren ISA im Jahr 2016 bestand.
Ausgangslage
Mit einem Bestand von über 1’460 Milliarden Schweizerfranken Direktinvestitionen im Ausland gehören Schweizer Unternehmen weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Die bilateralen ISA gewähren den Investoren in Ergänzung zum nationalen Recht des Gaststaates zusätzliche Rechtssicherheit und Schutz vor politischen Risiken. Die Schweiz verfügt über ein Vertragsnetz von 111 bilateralen ISA.
Indonesien gehört mit Japan, Singapur und China zu den wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Asien. Der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien betrug im Jahr 2020 rund 2,1 Milliarden Schweizerfranken. Die Zahl der von Schweizer Unternehmen in Indonesien geschaffenen Arbeitsplätze lag 2020 bei 17'000.
Inhalt der Vorlage
Das ISA mit Indonesien gewährt Schweizer Investitionen in Indonesien – wie auch umgekehrt indonesischen Investitionen in der Schweiz – auf staatsvertraglicher Ebene Schutz vor politischen Risiken. Dabei stehen folgende Schutzstandards im Vordergrund: Schutz vor staatlicher Diskriminierung (Inländerbehandlung und Meistbegünstigung); Schutz vor unrechtmässigen und nicht angemessen entschädigten Enteignungen; Schutz vor Einschränkungen des Transfers von Erträgen und anderen Beträgen im Zusammenhang mit Investitionen; Gewährung der sogenannten gerechten und billigen Behandlung. Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es wenn nötig, die Einhaltung der Vertragsbestimmungen vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.
Beim vorliegenden Abkommen mit Indonesien handelt es sich um das erste ISA der Schweiz, welches auf einer neuen Verhandlungsgrundlage beruht. Es enthält zusätzliche bzw. detailliertere Bestimmungen, um den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einzuschränken. Zudem wird durch spezifische Bestimmungen, u.a. zum Regulierungsrecht der Staaten, die Vereinbarkeit der Ziele des Investitionsschutzes mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung gewährleistet.