Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 22 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

Mit einem Bestand von über 1’460 Milliarden Schweizerfranken Direktinvestitionen im Ausland (Stand Ende 2020) gehören Schweizer Unternehmen weltweit zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Neben grossen multinationalen Unternehmen verfügen auch mehrere Hundert KMU über bedeutende Direktinvestitionen im Ausland. Es liegt somit im Interesse der Schweiz, günstige Rahmenbedingungen für Auslandinvestitionen zu schaffen und einen wirksamen Rechtsschutz zu bieten. Da es im Bereich des internationalen Investitionsschutzes keine multilaterale Regelung gibt wie z.B. im Rahmen der WTO für den grenzüberschreitenden Handel, spielen die bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) eine zentrale Rolle. Die Schweiz verfügt über ein Vertragsnetz von 111 bilateralen ISA, welche zurzeit in Kraft sind. In Ergänzung zum nationalen Recht des Gaststaates gewähren sie Investoren zusätzliche Rechtssicherheit und Schutz vor politischen Risiken. Das entspricht bei Auslandinvestitionen deshalb einem Bedürfnis, weil diese eine typischerweise langfristige Kapitalbindung in einem sich ausserhalb des Heimatstaats befindenden Rechtsraum bedingen.

Die Schweiz schloss 1974 erstmals ein ISA mit Indonesien ab. 2014 beschloss die indonesische Regierung, die bestehenden ISA, auch dasjenige mit der Schweiz, zu kündigen. Das ISA von 1974 trat daher per 8. April 2016 ohne Ersatz ausser Kraft. Durch den Abschluss eines neuen ISA mit Indonesien verfolgt die Schweiz das Ziel, die bestehende Vertragslücke zu schliessen.

1.2 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis

Bereits 2010 nahmen die Schweiz und Indonesien – parallel zu den Verhandlungen über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Indonesien – Verhandlungen über eine Modernisierung des ISA aus dem Jahr 1974 auf. 2014 beschloss die indonesische Regierung jedoch, die bestehenden ISA zu kündigen und vorläufig keine neuen Abkommen abzuschliessen. Die Verhandlungen konnten daher nicht fortgesetzt werden. Erst 2017 konnten die Verhandlungen mit Indonesien wiederaufgenommen und im September 2021 nach sieben Verhandlungsrunden zum Abschluss gebracht werden.

Das vorliegende ISA mit Indonesien wurde am 26. Januar 2022 durch den Bundesrat genehmigt und am 24. Mai 2022 in Davos unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet. Mit dem Verhandlungsergebnis hat die Schweiz ihr Ziel erreicht, die Vertragslücke zu schliessen, welche aufgrund der Kündigung des früheren ISA entstanden ist. Das Abkommen enthält moderne Schutzstandards, welche internationale Investitionen schützen und zugleich den Zielen der nachhaltigen Entwicklung entsprechen.