Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 22 Seiten

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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

Das Abkommen ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20201 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20202 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt. Es steht aber in Einklang mit der Leitlinie 1 und insbesondere mit dem Ziel 4 («Die Schweiz leistet ihren Beitrag zu einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung und sichert der Schweizer Wirtschaft den Zugang zu internationalen Märkten und zum EU-Binnenmarkt») der Legislaturplanung 2019–2023.

Der Bundesrat hat in der Strategie zur Aussenwirtschaftspolitik 20213 strategische Handlungsfeldern zur internationalen Positionierung der schweizerischen Wirtschaftsinteressen festgelegt. Das vorliegende Abkommen leistet insbesondere einen Beitrag zur Umsetzung der Handlungsfelder 3 («Den Aussenhandel öffnen und regeln») und 6 («Zur Nachhaltigkeit bei Umwelt und Sozialem beitragen»). Der Bundesrat hat zudem im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 20174 die allgemeinen Grundsätze für den Abschluss von Investitionsschutzabkommen sowie deren Weiterentwicklung und Reform dargestellt. Das vorliegende Abkommen entspricht diesen Grundsätzen. Schliesslich ist in Massnahme 18 des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte 2020-20235 vorgesehen, dass sich die Schweiz bei Verhandlungen über Handelsabkommen und ISA für die Aufnahme von Bestimmungen einsetzt, welche die Kohärenz dieser Abkommen mit den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung fördern. Das ISA mit Indonesien trägt dieser Massnahme Rechnung (siehe unten Ziff. 4.4).

Der Abschluss des ISA mit Indonesien steht auch in Einklang mit der schweizerischen Entwicklungspolitik. Seit 2008 ist Indonesien eines der dreizehn Schwerpunktländer der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Mit seinem wirtschaftlichen Entwicklungsprogramm 2021-24 unterstützt das SECO die Reformbemühungen Indonesiens im Bereich der öffentlichen Verwaltung, im Wirtschafts- und Umweltbereich sowie in der Berufsbildung. Mehr Nachhaltigkeit, besonders im Bereich der Agrarrohstoffe, bleibt auch nach dem Abschluss des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien eine Priorität.

2 Grundzüge des Abkommens

2.1 Inhalt

Das Ziel des ISA ist es, den in Indonesien getätigten Investitionen von Schweizer Unternehmen und Staatsangehörigen – wie auch umgekehrt Investitionen in der Schweiz von Investoren aus Indonesien – auf staatsvertraglicher Ebene Schutz vor

1 BBl 2020 1777

2 BBl 2020 8385

3 Strategie des Bundesrats zur Aussenwirtschaftspolitik vom 24. November 2021, S. 41, Handlungsfeld 6.

4 Bericht des Bundesrats zur Aussenwirtschaftspolitik 2017 vom 10. Januar 2018 (Ziffer 1), BBl 2018 821, 833ff.

5 UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte: Nationaler Aktionsplan der Schweiz 2020-2023, Massnahme 18, S. 20. Abrufbar unter: https://www.napbhr.admin.ch/napbhr/de/home/nap/nationaler_aktionsplan1.html