Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 22 Seiten
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politischen Risiken zu gewähren. Dabei stehen folgende Schutzstandards im Vordergrund: Schutz vor staatlicher Diskriminierung von ausländischen Investoren gegenüber nationalen Investoren (Inländerbehandlung) und Investoren aus Drittstaaten (Meistbegünstigung); Schutz vor unrechtmässigen und nicht angemessen entschädigten Enteignungen; Schutz vor Einschränkungen des Transfers von Erträgen und anderen Beträgen im Zusammenhang mit Investitionen; Gewährung der sogenannten gerechten und billigen Behandlung. Streitbeilegungsverfahren ermöglichen es wenn nötig, die Einhaltung der Abkommensbestimmungen vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen. Das ISA schützt nur Investitionen, die rechtmässig getätigt worden sind, das heisst den gesetzlichen Bestimmungen des Gaststaats entsprechen (vgl. Ziff. 3.2). Investoren, welche die Gesetze nicht einhalten (z.B. bei Korruptionsdelikten), können sich somit nicht auf den Investitionsschutz berufen.
Das Abkommen besteht aus der Präambel, vier Kapiteln einschliesslich Fussnoten und zwei Anhängen. Das erste Kapitel befasst sich mit den Definitionen und dem Anwendungsbereich des Abkommens. Das zweite Kapitel umfasst die substantiellen Investitionsschutzbestimmungen. Das dritte Kapitel führt die Bestimmungen zur Streitschlichtung auf, bevor das vierte Kapitel das Abkommen mit den allgemeinen Bestimmungen, den Ausnahmebestimmungen und den Übergangsbestimmungen abschliesst. Anhang A ergänzt den Artikel zur Enteignung, und Anhang B enthält einen Verhaltenskodex für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Gemäss dem gemeinsamen Verständnis beider Vertragsparteien sind die Fussnoten ein integraler Bestandteil des Abkommens und haben dieselbe Rechtsverbindlichkeit wie der Abkommenstext.
Das Abkommen wurde in Englisch, Französisch und Indonesisch unterzeichnet, wobei im Fall von Abweichungen der englische Text vorgeht.
2.2 Würdigung
Indonesien gehört mit Japan, Singapur und China zu den wichtigsten Destinationen für Schweizer Direktinvestitionen in Asien. Der Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien betrug im Jahr 2020 rund 2,1 Milliarden Schweizerfranken. Die Zahl der von Schweizer Unternehmen in Indonesien geschaffenen Arbeitsplätze lag 2020 bei 17'000 (Quelle: SNB). Im selben Jahr belegten Schweizer Investorinnen und Investoren unter den ausländischen Investorinnen und Investoren in Indonesien den vierzehnten Platz (Quelle: IWF6). Gemäss den Angaben der indonesischen Investitionsbehörde (Investment Coordinating Board, BKPM) erreichte die Schweiz im Jahr 2021 sogar Platz 10 der grössten ausländischen Investoren in Indonesien. Der Grossteil der Schweizer Direktinvestitionen in Indonesien fliesst in die Chemie- und Pharmaindustrie. Daneben gibt es auch bedeutende Investitionen in verschiedenen anderen Wirtschaftssektoren (Maschinensektor, Nahrungsmittelindustrie, Logistik und Transport, Banken- und Versicherungssektor). Demgegenüber sind indonesische Direktinvestitionen in der Schweiz zurzeit praktisch inexistent.
Ziel der Aussenwirtschaftspolitik ist es, dass Schweizer Unternehmen zu den gleichen Bedingungen Zugang zu ausländischen Märkten erhalten wie ihre Konkurren-
6 Die IWF Daten sind abrufbar unter: https://data.imf.org/regular.aspx?key=61227424