Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/26: Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Indonesien über die Förderung und den Schutz von Investitionen · 22 Seiten
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ten im Ausland. Als wichtiges Herkunftsland von internationalen Investitionen liegt es im Interesse der Schweiz, für die Auslandtätigkeit ihrer Unternehmen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und ihnen auch einen wirksamen Rechtsschutz zu bieten. Die ISA stellen daher – zusammen mit den Freihandels- und den Doppelbesteuerungsabkommen – einen zentralen Pfeiler der Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates dar. Mit dem Inkrafttreten des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien7 am 1. November 2021 wurden die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Grundlage gestellt. Es besteht zudem bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien8. Das vorliegende ISA mit Indonesien ergänzt somit den bereits bestehenden Vertragsrahmen. Es schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Schweizer Investoren, die bereits vor Ort aktiv sind oder dort investieren möchten, und wirkt sich damit auch positiv auf die Investitionsflüsse zwischen der Schweiz und Indonesien aus.
Das neue ISA der Schweiz mit Indonesien stellt sodann sicher, dass Schweizer Investoren gegenüber Investoren aus anderen Staaten nicht schlechter gestellt sind. Im Jahr 2021 ist das neue bilaterale ISA zwischen Indonesien und Singapur in Kraft getreten. Bereits 2020 trat das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Indonesien und Australien, welches ein umfassendes Investitionsschutzkapitel enthält, in Kraft. Auch das Freihandelsabkommen zwischen Indonesien und der EU, welches zurzeit verhandelt wird, soll ein Investitionsschutzkapitel enthalten, das an die Stelle der durch Indonesien gekündigten bilateralen ISA mit den einzelnen EU-Mitgliedstaaten treten wird. Vor diesem Hintergrund garantiert das vorliegende Abkommen gleichwertige Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Investoren.
Bei den ISA und den darin vorgesehenen Investor-Staat-Schiedsverfahren wurde in den letzten Jahren ein Reformbedarf ausgemacht. Entsprechend hat auch die Schweiz ihre ISA-Vertragspraxis kontinuierlich weiterentwickelt. Beim vorliegenden Abkommen mit Indonesien handelt es sich um das erste ISA der Schweiz, welches auf einer neuen Verhandlungsgrundlage beruht. Es baut auf der bisherigen Vertragspraxis der Schweiz auf und verfolgt das Ziel, ein günstiges Klima und stabile Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen zu schaffen. Im Vergleich zu den bisher abgeschlossenen Abkommen enthält es zusätzliche bzw. detailliertere Bestimmungen, um den Ermessensspielraum der Schiedsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des Abkommens einzuschränken (siehe z.B. Art. 4 und 7). Zudem wird durch spezifische Bestimmungen, u.a. zum Regulierungsrecht der Staaten (siehe Art. 12), die Vereinbarkeit der Ziele des Investitionsschutzes mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und den besonderen Interessen der Entwicklungsländer gewährleistet.
7 Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien vom 16. Dezember 2018, SR 0.632.314.271
8 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 29. August 1988, Änderungsprotokoll in Kraft getreten am 20. März 2009, SR 0.672.942.71