Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/3: Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen · 26 Seiten
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Vorlage daher ab. VD lehnt die Vorlage ab, da diese zu unverhältnismässigen Kosten
zulasten von Kantone, Gemeinden oder privaten Büros führen würde. Die Möglichkeit von Pilotprojekten wird positiv gesehen. HEV lehnt die Vorlage ab, insbesondere, weil die
Aufnahme der Dienstbarkeiten zu ungelösten praktischen Problemen führe, die Aufnahme der Daten im Untergrund hohe Kosten für den Grundeigentümer verursache, sämtliche Daten öffentlich zugänglich sein sollten und die rein elektronische Durchführung der
öffentlichen Auflage die Rechte des Grundeigentümers einschränke.
VSGP lehnt die Vorlage insbesondere aufgrund der vorgesehenen Aufnahme der
Dienstbarkeiten in die amtliche Vermessung ab. SIA befürwortet grundsätzlich eine
Modernisierung der amtlichen Vermessung und das Schritthalten mit neuen Technologien, aber um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, müsse auch weiterhin eine angemessene Stabilität des Datenmodells gewährleistet sein und daher sei es weiterhin in der Verordnung zu verankern. sgv schliesst sich der Stellungnahme von IGS an und lehnt die Vorlage ab insbesondere, da swisstopo der einzige Akteur sei, der von den vorgesehenen Änderungen einen Nutzen habe und die Kosten der Änderung insgesamt den Grundstückseigentümern überwälzt würden. Jermann schliesst sich der Stellungnahme von GEOSUISSE an und lehnt die Vorlage ab.
Finanzielle Auswirkungen
KGK, GL, TG, OW, GR, AR, SH, BL, VS, NE und SO bemängeln, dass die im erläuternden Berichts aufgeführten Kosten nur den bundesinternen Kosten für die Umstellung der Modelle und Prozesse entsprechen. Dies ohne die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Umsetzung. Sie fordern, dass diese Kosten vor Inkrafttreten der Verordnung seriös
abgeschätzt und mittels Pilotprojekten verifiziert werden müssen. Ebenso die Kosten für die Darstellung der Dienstbarkeiten. AG bemängelt das Fehlen eines Konzeptes zu den
erwarteten Kosten und deren Aufteilung zwischen Bund und Kantonen. ZH, VS forderten ebenfalls, dass die Auswirkungen auf die Kantone ausführlicher dargestellt werden sollen. TI hält die geschätzten Kosten für die Umstellung des Datenmodells und die rückwirkende Aufnahme der Dienstbarkeiten für weitgehend unzureichend. SZ hält fest, dass der Kanton nicht gewillt ist zusätzliche Kosten für die Erfassung und Nachführung von Dienstbarkeiten, für die Darstellung von Objekten in der dritten Dimension und zusätzliche Vermessungen von Objekten zu tragen. VD, BE, JU und NE bemängeln das Fehlen einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Einführung des neuen Datenmodells. BE, GE und geosuisse-Bern beurteilen die Schätzung der Mehrkosten zudem als deutlich zu tief. Für JU geht aus dem erläuternden Bericht zu wenig klar hervor, auf welcher Ebene der Modellwechsel subventioniert werden soll.
BS beobachtet mit Sorge, dass die für die AV reservierten finanziellen Mittel mittelfristig bereits anderweitig verpflichtet seien und regt den Abschluss der Programmvereinbarungen vor der Periode an. ZG regt an, dass für die Einführung von DM.flex eine Sonderfinanzierung geprüft werden und höhere finanzielle Mittel in Form von Bundesabgeltung ausgerichtet werden sollen um die Einführung des neuen Datenmodells zu beschleunigen.
Neues Datenmodell (DM.flex)
BS kritisiert, dass die Konzeption des neuen Datenmodells noch zu wenig fortschritten sei, um die Konsequenzen des Modellwechsels abschätzen zu können. ZH bemängelt, dass eine fundierte Analyse des Nutzens des Modellwechsels fehle. IGS und GEOSUISSE fordern,
dass das Datenmodell auch künftig in der VAV zu regeln sei. NE begrüsst den geplanten Modellwechsel zwar grundsätzlich, darüber hinaus seien die meisten der zahlreichen
öffentlichen und privaten Kunden der amtlichen Vermessung auf ein stabiles Modell
angewiesen. VD fordert, dass jede künftige Änderung des Datenmodells Gegenstand eines offiziellen Vernehmlassungsverfahrens sein müsse. Zudem sei neben der flexiblen
Anpassung auf ändernde Bedürfnisse auch die Stabilität der amtlichen Vermessung als Pfeiler des Schweizerischen Katastersystems zu erhalten. VS regt bei wichtigen Änderungen ebenfalls ein Vernehmlassungsverfahren an. SH begrüsst die Flexibilisierung der amtlichen Vermessung, sämtliche Änderungen seien aber zwingend einer Kosten- und Nutzenanalyse zu unterziehen. Die Stabilität müsse so weit wie möglich erhalten bleiben. LU ist mit der