Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/3: Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Die Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV, SR 211.432.2) und die sie im Detail ausführende Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (TVAV, SR 211.432.21) entstanden 1992 bzw. 1994 im Rahmen der Totalrevision des Rechts zur amtlichen Vermessung im Hinblick auf die Einführung des Standards AV93 (Amtliche Vermessung 1993). Das damalige Revisionsprojekt beinhaltete insbesondere ein neues Datenmodell für die amtliche Vermessung. Das Verordnungsrecht stützte sich damals auf die eher rudimentären Rechtsgrundlagen der amtlichen Vermessung im Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210) ab.
Im Rahmen der Totalrevision des Geoinformationsrechts, d.h. im Nachgang zur Schaffung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG, SR 510.62) im Jahre 2007 wurden VAV und TVAV nur einer Teilrevision unterzogen, da sich das Verordnungsrecht zur amtlichen Vermessung in der Praxis grundsätzlich bewährt hatte und verhältnismässig wenige Änderungen
notwendig waren. Seit dem Inkrafttreten des heutigen Geoinformationsrechts des Bundes am 1. Juli 2008 bilden VAV und TVAV einen Teil der Ausführungsverordnungen zum
Geoinformationsgesetz.