Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 22 Seiten
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7 Inkrafttreten
Für die Arbeiten zur Umsetzung ist eine Frist von mindestens einem Jahr ab dem Datum der Festlegung des Inkrafttretens des Gesetzes erforderlich. Ausserdem können die Mehrwertsteuersätze aus technischen Gründen nur zu Beginn eines Jahres angepasst werden. Aus diesen Gründen ist das Inkrafttreten des Bundesbeschlusses über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Änderung des AHVG vom 17. Dezember 2021 auf den 1. Januar 2024 festzulegen. Dasselbe gilt auch für die Ausführungsbestimmungen, die später in Kraft treten. Die Ausführungsbestimmungen zu den Ausgleichsmassnahmen werden ein Jahr nach dem Rest des Entwurfs, d. h. am 1. Januar 2025, in Kraft treten.