Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 22 Seiten
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Übersicht
Mit der Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV-Reform 21) soll die Finanzierung der AHV-Renten mittelfristig gesichert werden. Die Verordnungsänderungen bringen die notwendigen Präzisierungen zu den Änderungen im Gesetz.
Ausgangslage
Das Parlament hat in der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 die Reform AHV 21 verabschiedet, die nebst den Änderungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)1 den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer beinhaltet. Gegen den Erlass zur Stabilisierung der AHV kam das Referendum zustande. Das Volk konnte deshalb am 25. September 2022 über die Vorlage und den Bundesbeschluss abstimmen. Die Änderung des AHVG wurde von 50,55 Prozent der Stimmenden angenommen. Der Bundesbeschluss wurde von 55,07 Prozent der Stimmberechtigten und 18 Kantonen unterstützt.
Inhalt der Vorlage
Die Verordnungsänderungen zur Umsetzung der AHV-Reform sind technischer oder verfahrensrechtlicher Natur. Der Bundesrat nimmt gestützt auf die ihm erteilten Delegationen die notwendigen Präzisierungen vor. verfügt über Delegationen, die bei den vorzunehmenden Präzisierungen keinen grossen Spielraum lassen. Die wichtigsten Änderungen, die vorgenommen werden müssen, sind folgende:
- Notwendige Anpassungen, damit Personen, die nach dem Referenzalter weiterhin erwerbstätig sind, entscheiden können, ob sie vom Freibetrag Gebrauch machen wollen (Wahlrecht), und um festzulegen, wie Beiträge, die nach dem Referenzalter bezahlt werden, bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden können;
- Festlegung der monatlichen Kürzungssätze beim Vorbezug und Präzisierungen im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Rentenbezugs;
- Präzisierungen zu den Ausgleichsmassnahmen, insbesondere um die Kürzungssätze und die Höhe des Zuschlags für Teilrenten festzulegen;
- Redaktionelle Änderungen bezüglich des Referenzalters.