Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/90: Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) · 22 Seiten

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Artikel 32 Altersleistungen der beruflichen Vorsorge

Der neue Artikel 18c Absatz 1 AVIG sieht vor, dass die Altersleistungen der AHV und jene der beruflichen Vorsorge von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen werden. Der Titel von Artikel 32 AVIV wird angepasst, da es bei dieser Bestimmung ausschliesslich um die Leistungen der beruflichen Vorsorge geht, die neu von der Arbeitslosenentschädigung abzuziehen sind. Ferner wird in Artikel 32 AVIV nun präzisiert, dass als abzuziehende Altersleistungen jene gelten, die vor dem Referenzalter nach Artikel 21 Absatz 1 AHVG ausgerichtet werden. Materiell ändert die Bestimmung nicht.

Artikel 41b Sachüberschrift, Absatz 1 Rahmenfrist und Anzahl Taggelder für kurz vor dem Referenzalter stehende Versicherte

Der Wortlaut wird an die neue Terminologie angepasst («Referenzalter», Art. 21 Abs. 1 AHVG). Materiell ändert die Bestimmung nicht.

4.2.11 Verordnung vom 3. März 1997 über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen

Artikel 6 Absatz 2

Der bisherige Begriff «Rentenalter» wird durch «Referenzalter» ersetzt. Materiell ändert die Bestimmung nicht.

4.2.12 Verordnung vom 11. Juni 2021 über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Artikel 1 Sachüberschrift, Absätze 1 und 3 Prüfung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen auf den Zeitpunkt des Referenzalters hin

Die Bestimmung wird an die neue Terminologie angepasst («Referenzalter», Art. 21 Abs. 1 AHVG). Materiell ändert die Bestimmung nicht.

5 Auswirkungen

Die vorliegende Änderung der AHVV präzisiert lediglich die mit der Reform AHV 21 vorgenommenen Änderungen, so dass sie keine anderen Auswirkungen hat als diejenigen, die bereits bei der Änderung des AHVG vom 17. Dezember 2021 (AHV 21) aufgezeigt wurden.

Die Auswirkungen der Reform sind in der Botschaft des Bundesrates (BBl 2019 6305) ausführlich dargelegt und wurden im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen im Wesentlichen aktualisiert. Diese Informationen können auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen abgerufen werden (https://www.bsv.admin.ch/bsv/fr/home/assurances-sociales/ahv/reformes-et-

revisions/ahv-21.html).

6 Rechtliche Aspekte

Für die rechtlichen Aspekte der vorliegenden Änderung der AHVV wird auf die Botschaft des Bundesrates verwiesen.