Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/94: Modernisierung der Aufsicht. Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und weiterer Verordnungen · 27 Seiten
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1. Ausgangslage
Das Parlament hat die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)1 (Modernisierung der Aufsicht)2 in der Schlussabstimmung vom 17. Juni 2022 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 6. Oktober 2022 unbenutzt abgelaufen. Mit der Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule soll die Aufsichtstätigkeit der Durchführungsstellen gestärkt und modernisiert werden. Im Hinblick auf das Inkrafttreten am 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die notwendigen Ausführungsbestimmungen vorbereitet und den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung vorgelegt.
2. Gegenstand
In der 1. Säule muss die Risikoorientierung verstärkt werden. Die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen betreffen insbesondere die Anforderungen an die Einrichtung eines Risiko- und Qualitätsmanagementsystems sowie eines internen Kontrollsystems. Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde werden präzisiert. Mit der gesetzlichen Verankerung der Anforderungen betreffend Unabhängigkeit und Integrität der Durchführungsstellen wird die Good Governance gewährleistet. Bei den Informationssystemen gilt es insbesondere die Informationssicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten. Zudem wird geregelt, wie die Entwicklung und der Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen finanziert werden.
In der 2. Säule werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge sowie die Voraussetzungen für die Übernahme von Rentnerbeständen präzisiert.
Zudem werden die Verordnungsanpassungen vorgenommen, die für die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 18. März 2022 über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses3 notwendig sind.
3. Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassung dauerte vom 19. April 2023 bis zum 12. Juli 2023. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Organisationen und Durchführungsstellen.
Von den 88 Vernehmlassungsadressaten reichten 50 beim Eidgenössischen Departement des Innern eine Stellungnahme ein. Insgesamt nahmen 56 Organisationen bzw. Personen Stellung:
− alle Kantone
− 4 von 11 angeschriebenen politischen Parteien: die Mitte, FDP, SP, SVP;
− 4 von 8 angeschriebenen Wirtschaftsverbänden: economiesuisse, SAV, SGV, SGB;
− 14 von 39 angeschriebenen Organisationen und Durchführungsstellen;
− 6 andere Interessierte.
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
1 SR 831.10
2 BBl 2022 1563
3 BBl 2022 702