Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/94: Modernisierung der Aufsicht. Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und weiterer Verordnungen · 27 Seiten
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Politische Parteien
Die Mitte findet, dass die AHV endlich modern beaufsichtigt werden müsse. Sie will sich dafür einsetzen, dass dieses erfolgreiche Modell gestärkt wird und hat sich deshalb in den Beratungen über die Modernisierung der Aufsicht stark engagiert. Sie unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagene Stossrichtung der Durchführungsbestimmungen.
Die FDP ist mit der vorgeschlagenen Umsetzungsvorlage nur teilweise einverstanden und verlangt Anpassungen in Bezug auf die Verwaltungskommission und die Pflicht, Beeinträchtigungen der Informationssysteme zu melden.
Die SPS unterstützt die vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen.
Die SVP begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen und insbesondere die Anforderungen, wonach Vertreterinnen und Vertreter von kantonalen Gremien nicht mehr die Mehrheit in einer Verwaltungskommission bilden können, und die neuen Vorschriften zum Risikomanagement.
Dachverbände der Wirtschaft
Der SAV und der SGB unterstützen die Verordnungsbestimmungen im Grundsatz, unter Vorbehalt einiger Bemerkungen und Änderungsvorschläge. Der SAV weist zudem darauf hin, dass mit den zusätzlichen administrativen Anforderungen, die die Ausgleichskassen zu leisten haben werden, insgesamt der Verwaltungsaufwand der Ausgleichskassen erhöht wird. Er findet es störend, dass die durch den steigenden Verwaltungsaufwand resultierenden Kosten einzig von den Arbeitgebern getragen werden. Der SGV hat einige Bemerkungen und Änderungsanträge zur Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)5.
Organisationen
Die SODK schliesst sich der Stellungnahme von VVAK/KKAK/IVSK an.
4.1.2. Optimierung in der 2. Säule Kantone
Die Kantone AG, BE, BL, BS, GE, NE und VD unterstützen die Optimierungen in der 2. Säule. Sie heissen die vorgeschlagenen Änderungen insgesamt gut, äussern aber Vorbehalte und wünschen punktuelle Anpassungen. Diese betreffen hauptsächlich die Abgabe für die System- und Oberaufsicht sowie die Übernahme von Rentnerbeständen.
Einzig NE äussert sich zum Informationsaustausch zwischen der 1. und der 2. Säule. Er hebt hervor, dass eine Ausweitung der verfügbaren Daten und die Schaffung von Synergien für die Versicherten eine sinnvolle Weiterentwicklung für die Pensionskassen wäre, nicht nur für deren Verwaltung, sondern auch für die Rentnerinnen und Rentner.
VD schliesst sich der Stellungnahme der AS-SO und von BE sowie allgemeiner den Stellungnahmen der kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden an.
Bei der Übernahme der Rentnerbestände beziehen sich die Kommentare insbesondere auf die Definition der Rentnerbestände und die Berechnungsmethode für die ausreichende Finanzierung.
Was die Abgabe für die System- und Oberaufsicht anbelangt, verlangen die Kantone vor allem eine Übergangsbestimmung.