Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/94: Modernisierung der Aufsicht. Änderung der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV), der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) und weiterer Verordnungen · 27 Seiten

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Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Die offiziellen und die spontanen Stellungnahmen sind auf der Internetseite des Bundes4 veröffentlicht.

Mehrere Kantone beziehen sich grösstenteils auf die Stellungnahme der VVAK/KKAK/IVSK. BL, GR und ZH schliessen sich den Stellungnahmen ihrer Sozialversicherungsanstalten (SVA) an. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit werden diese Stellungnahmen meist zusammengenommen.

4. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1. Vorlage als Ganzes

4.1.1. Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule

Kantone und Durchführungsstellen

Alle Kantone ausser TG heissen die vorgeschlagenen Änderungen gut, unter Vorbehalt einiger Kritiken und Änderungsanträge.

Elf Kantone (BL, GL, GR, JU, NW, OW, SG, SO, VS, ZG, ZH) und VVAK/KKAK/IVSK bedauern, dass die Ausgleichskassen, die IV-Stellen und die SVA im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten nicht konsultiert worden sind. AR ist mit den vorgeschlagenen Änderungen in den verschiedenen Verordnungen im Grundsatz einverstanden und verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme. Gemäss BE berücksichtigt die Vorlage den Föderalismus ausreichend und ermöglicht den Durchführungsstellen, die Umsetzung der Vorgaben je nach Grösse und Struktur sowie eigenen Anforderungen zu gestalten.

TG kann der Verordnung in der vorliegenden Form nicht zustimmen, weil sie gewichtige Mängel habe.

BL, GR, SO, VS, und ZH erinnern daran, dass die soziale Sicherheit eine wichtige sozialpolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung hat. Sie unterstreichen, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft sachkompetente und dienstleistungsorientierte Durchführungsorgane für alle Aufgaben aus der 1. Säule zur Verfügung stehen. Zudem erfüllten die Durchführungsorgane weitere anspruchsvolle Aufgaben im Sozialversicherungsbereich. BL, GE, GL, GR, OW, SO und ZH fügen an, dass die kantonalen Durchführungsorgane in den letzten Jahren grosse Flexibilität bewiesen haben. Sie hätten hochkomplexe Reformen wie die Reform der Ergänzungsleistungen, die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung oder die Einführung der Vaterschafts- und Betreuungsentschädigungen fach- und zeitgerecht umgesetzt und auch die Corona-Erwerbsersatzentschädigung exemplarisch eingeführt. JU, GR, SO und ZH vertreten die Meinung, dass die kantonalen Durchführungsstellen der 1. Säule in ihrer Rolle gestärkt werden müssen.

Was die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Aufsicht und Durchführung betrifft, begrüsst LU die klaren Regeln, mit denen eine Vermischung verhindert werden soll. BL, GL, SO und ZG sind hingegen der Ansicht, dass die Abgrenzung zwischen Aufsicht und Durchführung im Interesse der Good Governance strikter sein und durch klare Regeln und präzise Kompetenzen gestärkt werden sollte. Darüber hinaus plädieren SG und ZG für eine präzisere Abgrenzung der Kompetenzen in den Bereichen IT, Datenschutz und Informationssicherheit.

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