Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023
Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status
SBV, SBLV, ASR, Braunvieh Schweiz, swissherdbook, Holstein Switzerland, Mutterkuh Schweiz, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände und regionale landwirtschaftliche Organisationen fordern die Berücksichtigung von Tauben, Geflügel und Kaninchen in den Beiträgen zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status.
Der Kanton VS, SBV, SBLV, ASR, Braunvieh Schweiz, swissherdbook, Holstein Switzerland, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs, apisuisse, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände und regionale landwirtschaftliche Organisationen beantragen die Aufnahme einer Bestimmung, gemäss der der Gefährdungsstatus einer Schweizer Rasse und somit die finanzielle Unterstützung angepasst werden solle, wenn der Gefährdungsstatus dieser Schweizer Rasse vor Ablauf der 4-Jahresperiode in einen erhöhten Gefährdungsstatus fällt.
Die Kantone JU und NE sowie der SFV beantragen eine Anpassung der Referenzperiode, die bei den Beiträgen zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status zur Anwendung kommen soll. Die gültige Periode bringe Nachteile für die Freibergerpferde. Weiter fordert der SFV die Berücksichtigung der Freibergerhengste in den Erhaltungsbeiträgen und die Aufnahme der Identifikation der Fohlen als Beitragsanforderung.
Capra Grigia Schweiz fordern im Bereich der Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status eine Pflicht zur Einreichung eines Massnahmenplans durch die anerkannten Zuchtorganisationen beim BLW. Letztere solle die Erhaltungsbeiträge gemäss den Plänen an die beitragsberechtigten Personen verteilen.
SBV, SBLV, Braunvieh Schweiz, swissherdbook, Holstein Switzerland, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs, SZZV, Capra Grigia Schweiz, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände und regionale landwirtschaftliche Organisationen halten fest, dass bei den Erhaltungsbeiträgen nicht der Konzeptionszeitpunkt zur Bestimmung der beitragsberechtigten Person verwendet werden solle, sondern der Geburtszeitpunkt oder ein Stichdatum. Weiter beantragt die Mehrheit dieser Stellungnehmenden, dass anstelle der Eigentümerin oder des Eigentümers die Halterin oder der Halter des betreffenden Tiers als beitragsberechtigte Person gilt.
Der SZZV fordert, dass sich das BLW finanziell am administrativen Aufwand der Zuchtorganisationen für die Erhaltungsbeiträge beteiligt. Zusätzlich sei für die Zuchtorganisationen die Berechtigung zur Gebührenerhebung für ihren Aufwand zu schaffen.
SBV, SBLV, swissherdbook, Holstein Switzerland, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs, SZZV, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände und regionale landwirtschaftliche Organisationen beantragen Anpassungen an den Eintrittsschwellen im Bereich der Erhaltungsbeiträge. Weiter solle die Einbindung der absoluten Anzahl an Herdebuchtieren in den GENMON-Index anstelle von absoluten Eintrittsschwellen in der Verordnung erfolgen. Unter anderem der SZZV und Capra Grigia Schweiz weisen auf Mängel von GENMON hin.
Publikation der anerkannten Zuchtorganisationen
Elf Kantone, die LDK und die KOLAS halten fest, dass eine neue Rechtsgrundlage für die Publikation der vom BLW anerkannten Zuchtorganisationen unnötig sei. Die Veröffentlichung sei zum einen durch die Informationspflicht des BLW gegenüber der Öffentlichkeit gegeben. Zum andern könne die Liste der anerkannten Zuchtorganisationen jederzeit gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz eingefordert werden.
Beiträge für den Betrieb nationaler Genbanken
SBV, SBLV, Braunvieh Schweiz, swissherdbook, Holstein Switzerland, Mutterkuh Schweiz, Suisseporcs, SZZV, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände und regionale landwirtschaftliche Organisationen weisen darauf hin, dass ein Mindestbestand an Kryomaterial für die Erzeugung von Nachkommen eines Spendertieres in der nationalen Genbank verfügbar bleiben sollte. Wenn nur noch wenige Dosen vorhanden seien, solle keine Herausgabe von 50 Prozent