Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023
Die Erhöhung der Beiträge der Qualitätsstufe II für wenig intensiv genutzte Wiesen wird von sieben Kantonen (BE, LU, OW, NW, ZG, SG, TG), SBV und 31 weiteren Organisationen unterstützt. Der Kanton GR und 7 Organisationen der Milch- und Käsereibranche lehnen diese Erhöhung ab.
Die Aufnahme des Vernetzungsbeitrags für Getreide in weiter Reihe wird von den Kantonen ZG, TG und VS, UDF, SAB, SBV und 26 weiteren Organisationen unterstützt. Der Kanton SG, SPS, die Agrarallianz und 13 weitere Organisationen lehnen diesen ab.
Die Reduktion des Beitrags für eine angemessene Bedeckung des Bodens auf offener Ackerfläche mit Ausnahme von einjährigem Freilandgemüse, Beerenkulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen von 250 auf 200 Fr. pro ha wird von 14 Kantonen, LDK, KOLAS, SBV und weiteren 33 Organisationen abgelehnt. Der Kanton VS ist auch gegen die Reduktion des Beitrags für die Reben.
Gegen die Reduktion der BTS-Beiträge sprechen sich 21 Kantone, EDU, SPS, SAB, SBV, Agrarallianz und weitere 54 Organisationen aus. Einzig Bio Suisse unterstützt diese Reduktion. Die KBNL fordert, die vollständige Streichung der BTS-Beiträge zu prüfen.
Die Reduktion des Beitrags für die längere Nutzungsdauer von Kühen wird von 17 Kantonen, SPS, SBV, Agrarallianz und 22 weiteren Organisationen abgelehnt. Der Kanton OW fordert, den Beitrag gänzlich zu streichen. Der Kanton GR fordert die Streichung des Beitrags anstelle einer Reduktion der BTS-Beiträge.
Anhang 8 Kürzungen der Direktzahlungen
Die Kantone GR und SZ und die KIP halten einen Kontrollpunkt zur Überprüfung der Geräte zur emissionsmindernden Ausbringung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten für überflüssig.
Der Kanton AI, der SBV und weitere 28 Organisationen beurteilen beim Beitrag für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit eine doppelte Kürzung im Wiederholungsfall zum aktuellen Zeitpunkt als unverhältnismässig, da es sich um eine neue Massnahme handle.
Der Kanton SH regt an, das Kürzungsschema beim Weidebeitrag zu überdenken. Ein ehrliches Abmelden einer Tierkategorie werde härter bestraft als ein festgestellter Mangel bei der Kontrolle.
Dadurch sei die Schwelle zum Missbrauch sehr tief.
Die KOLAS, die LDK sowie zehn Kantone (UR, SZ, NW, GL, ZG, AI, SG, GR, TG, TI) beantragen bezüglich der Bewirtschaftungsanforderungen für einzelbetriebliche Herdenschutzmassnahmen, dass dort die gleichen Kürzungsregeln gelten sollen wie bei den Bewirtschaftungsanforderungen für Schafweiden mit ständiger Behirtung oder Umtriebsweide. Das heisst, dass ein Betrieb, der die Herdenschutzmassnahmen wiederholt nicht umsetzt, von diesem Zusatzbeitrag ausgeschlossen wird.
Der Kanton AI, der SBV und 32 weitere Organisationen erachten die 120 Prozent-Kürzung bei der unvollständigen Einhaltung des einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzeptes, also die Kürzung über den vollen Beitrag hinaus, als unverhältnismässig.
Bezüglich der Kürzungen beim Biodiversitätsbeitrag für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet weisen die KOLAS, die LDK, elf Kantone sowie drei Organisationen darauf hin, dass die vorgeschlagene Kürzung im Zusammenhang mit Mulchen zur Weidepflege und zur Bekämpfung von krautigen Problempflanzen sowie zur Entbuschung nicht passend sei. Sie fordern, dass die Kürzungen nur auf der von einem Mangel betroffenen Teilfläche bezogen werden sollen und nicht auf die ganzen Beiträge. Die KOLAS, die LDK und zehn Kantone (UR, SZ, NW, GL, ZG, AI, GR, SG, TG, TI) machen zudem darauf aufmerksam, dass ein Mangel beim Mulchen doppelt gekürzt werde, einerseits bei den Bewirtschaftungsanforderungen und andererseits über die BFF-Beiträge.
2.4 Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft, QuNaV (SR 910.16)
Alle eingegangenen Stellungnahmen begrüssen die Änderungen. Die Vereinfachung der Typologie und die Integration der Projekttypen aus dem AgriQnet-Pilotprojekt werden als sinnvoll erachtet. Durch