Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023
Qualitätsanforderungen (Anhang 5)
Zehn Kantone (ZH, BE, SZ, BS, BL, SH, SG, AG, TG, TI) und vier andere Teilnehmende (VKCS,
chemsuisse, Bird Life und WWF Suisse) begrüssen es, dass die in der Schweiz aktuell gültigen Qualitätsanforderungen beibehalten und durch die Grenzwerte für Schadstoffe und Krankheitserreger gemäss der Verordnung (EU) 2019/1009 ergänzt werden. Zwei Kantone (ZH und BL) sowie chemsuisse wünschen, dass die von der EU übernommenen Grenzwerte überprüft werden.
Sieben Kantone (BE, SZ, BS, BL, SG, AG, TG) und zwei Teilnehmende (VKCS und chemsuisse) befürworten ausdrücklich den Grenzwert von 0,5 Prozent für Phosphonate in Düngern.
22 Teilnehmende schlagen vor, den Grenzwert für Escherichia Coli und Enterococcaceae gemäss der Verordnung (EU) 2019/1009 zu streichen.
22 Teilnehmende finden, dass der Grenzwert für bioverfügbaren Nickel von 50 mg/kg TS nicht nur für Kultursubstrate gelten sollte, die vollständig aus mineralischen Bestandteilen bestehen, sondern auch für jene mit mineralischen Anteilen von über 70 Prozent.
Pflanzenkohle (CMC 14)
Neun Kantone (ZH, BE, SZ, SO, BS, BL, SH, SG, TI) und vier Teilnehmende (VKCS, chemsuisse,
Bird Life und WWF Suisse) befürworten die schweizspezifischen Qualitätskriterien für Pflanzenkohle, die strenger sind als jene der EU. Sie äussern sich jedoch ablehnend oder beunruhigt über die Erweiterung der Rohstoffe, die durch Pyrolyse gewonnen werden können. Die gleichen Kantone möchten eine Verstärkung der Kontrollen, insbesondere betreffend die Massen- und Nährstoffflüsse.
2.8 Tierzuchtverordnung, TZV (SR 916.310)
Integrierung der Honigbienengattung in die Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status und Beiträge für die Honigbienenzucht
Die Integrierung der Honigbienengattung resp. der Schweizer Honigbienenrasse apis mellifera
mellifera (Dunkle Biene) in die Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status nach Artikel 23c wird von den Stellungnehmenden grundsätzlich begrüsst. Die SPS, SBV, SBLV, ASR, Braunvieh Schweiz, swissherdbook, Holstein Switzerland, Mutterkuh Schweiz,
apisuisse, mellifera, diverse Produzenten- und Branchenorganisationen, kantonale Bauernverbände, regionale landwirtschaftliche Organisationen und weitere Stellungnehmende weisen aber darauf hin, dass Schlüsselelemente der Erhaltungsbiologie und die spezifischen Ansprüche einer Honigbienenpopulation in kritischem Zustand noch zu wenig Beachtung erhalten würden. So wird die Erhöhung des vorgeschlagenen Beitrags pro Königin sowie die Streichung der Pflicht einer absolvierten Leistungsprüfung für den Beitrag für die Bestimmung der Rassenreinheit der Königin mittels DNA-Analyse gefordert. Weiter werden spezifische Bestimmungen für Schutzgebiete der Dunklen Biene - darunter für das Glarner Schutzgebiet - sowie Anpassungen an den Beitragsanforderungen im Bereich des
Stammbaums und des maximalen Inzuchtgrads gefordert.
Der Kanton GL befürchtet, dass die klassischen Zuchtbeiträge für Königinnen basierend auf Artikel 21 zur Einengung der genetischen Diversität in Schutzgebieten führen könnte. Es sei zu prüfen, ob ein Beitrag für die In-situ-Erhaltung für die Schutzgebiete eingeführt werden könnte.
Bestimmte Stellungnehmende fordern, dass neben Königinnen und Vatervölkern für A-Belegstationen auch Besamungsstationen beim Beitrag für die Bestimmung der Rassenreinheit nach Artikel 21 berücksichtigt werden sollen.