Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023

2.12 Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank, IdTVD-V (SR 916.404.1)

Die Bedeutung des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Tierverkehrsdatenbank wird von den Kantonen und von weiteren Kreisen unterstrichen. Gleichzeitig wird gewünscht, dass weitere vorhandene Daten zu beziehen sein sollten, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Als Beispiel wird das Schlachtgewicht besonders hervorgehoben. Trotz den divergierenden Forderungen rund um den Datenschutz, werden die meisten vorgeschlagenen Änderungen unterstützt.

In diesem Kontext wünschen sich der SBV und viele assoziierte landwirtschaftliche Organisationen einen restriktiveren Umgang mit den Daten beim Wechsel des Bewirtschafters auf einem Landwirtschaftsbetrieb.

Der Ersatz von Artikel 35 durch den Artikel 38a findet grosse Unterstützung. Von der Identitas AG wird bemerkt, dass die vorgeschlagenen Änderungen in diesen Artikeln technische Anpassungen seitens der Tierverkehrsdatenbank bedingen. Dafür sei eine Übergangsfrist von zwei Jahren notwendig.

Der im Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe c definierte Mechanismus zur Erfassung der temporären Aufenthalte wird insbesondere von den Zuchtorganisationen als untauglich taxiert. Für ihre Arbeit (insbesondere die genetischen Auswertungen im Zusammenhang mit den Zuchtprogrammen) müssen sie zuverlässig erfahren können, wo sich die Tiere ihrer Mitglieder befinden, bzw. befunden hätten. In diesem Artikel seien zudem die Büffel und die Bisons sowie das Geflügel vergessen gegangen.

Ziegenzuchtorganisationen möchten, dass die Tierzüchter die Möglichkeit haben sollten, mehr Daten in der TVD erfassen zu können. Als Beispiel wurde der Geburtsablauf genannt.

Einzelne Organisationen möchten, dass die per 1. Januar 2023 eingeführte Gebührenerhöhung wieder teilweise rückgängig gemacht wird.

Viele Kantone beantragen eine Ergänzung der Verordnung, die explizit festhält, dass die Datenbezüge aus der TVD für Vollzugsaufgaben kostenlos und gebührenfrei sind.

2.13 Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

Fünf Kantone (ZH, BE, LU, BS, AR), die BPUK, KBNL, SVKI, SVGW, drei Umweltschutzorganisationen (WWF Schweiz, BirdLife, Vogelwarte), der VKMB, FiBL, Eawag sowie zwei politische Parteien (SPS und GPS) sind mit dem Vernehmlassungsvorschlag nicht einverstanden und fordern, dass das aktuelle Reduktionsziel (20%) beibehalten wird.

Vier Umweltschutzorganisationen (Greenpeace, Pro Natura, Fondation Franz Weber und Pusch)

schlagen ein neues Reduktionsziel von 18 Prozenz für Stickstoffverluste vor.

Einverstanden mit dem Vernehmlassungsvorschlag sind acht Kantone (OW, ZG, BL, GR, VD, VS, NE, JU) sowie Agrarallianz, Ökostrom Schweiz und Bio Suisse. Der Kanton AG unterstützt das vorgeschlagene Reduktionsziel und regt an, ein Zwischenziel per 2027 festzulegen. Die EKL unterstützt das vorgeschlagene Reduktionsziel, wünscht sich aber ein zusätzliches Reduktionsziel für Ammoniak (15%). Vier Kantone (SO, SG, TG, GE) beantragten kein vom Vernehmlassungsvorschlag abweichendes Reduktionsziel.

Sechs Kantone (UR, NW, GL, AI, SH, TI), die LDK, SAB, SAV, SOV, Swisspatat, ASSAF sowie 12 weitere landwirtschaftliche bzw. landwirtschaftsnahe Organisationen und die UDF beantragen ein neues Reduktionsziel für Stickstoffverluste von 10 Prozent, der VSGP beantragte 11 Prozent.

Der Kanton FR, der SBV und 35 weitere landwirtschaftliche Organisationen fordern nebst einem neuen Reduktionsziel von 10% für Stickstoff auch die Herabsetzung des Reduktionsziels für Phosphor auf 15 Prozent. Prolait und Prométerre beantragen ein Reduktionsziel von 10 Prozent sowohl für Stickstoff- als auch für Phosphorverluste.