Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023
Ackerfläche um ein Jahr sowie die Anrechnung weiterer Elemente. Die Bestimmung war nicht in Vernehmlassung.
Art. 21 Pufferstreifen
Fünf Kantone (ZH, BE, FR, GR, VS), KBNL, Eawag, Bio Suisse, SAB, SAV sowie fünf Umweltorganisationen (BirdLife, Greenpeace, ProNatura, Pusch und die Fondation Franz Weber) unterstützen den Vorschlag.
14 Kantone, LDK, KOLAS, SBV und 18 bäuerliche Organisationen äussern Bedenken bezüglich der Präzisierung bei den NHG-Objekten und/oder fordern eine explizite Regelung dessen, was nicht unter die Pufferstreifenpflicht fällt.
Sechs Kantone (SZ, SH, AR, AI, NE, JU), UDF, KIP, PIOCH, Agridea sowie 30 bäuerliche Organisationen lehnen den Vorschlag ab.
Art. 29, Mulchen im Sömmerungsgebiet
Die Kantone BE, SO und GR stimmen der vorgeschlagenen Änderung zu, teilweise mit kleinen Änderungsanträgen. Sechs Umweltorganisationen (BirdLife, Fondation Franz Weber, Greenpeace, Pro Natura, Pusch und WWF Schweiz) hingegen lehnen die Änderungen insgesamt ab.
Der Kanton AI, die EDU Schweiz, die SAB, der SBV, der SAV und 25 weitere Organisationen stimmen der Regelung grundsätzlich zu, allerdings soll für die Weidepflege bereits vor dem 15. August gemulcht werden dürfen. Das Bewilligungsverfahren für das Mulchen zur Entbuschung und die Anforderungen daran sollen jedoch ganz abgeschafft oder stark vereinfacht werden.
Die Kantone GL, TG und JU, AGORA, die PIOCH und die KIP, die LDK und die KOLAS sowie Uniterre fordern beim Mulchen zur Entbuschung zwar eine Bewilligung, die Vorgaben für eine Bewilligung und das obligatorische Anhörungsverfahren sollen aber nicht nötig sein. Demgegenüber fordern die Kantone LU, UR und TI, dass vor der Bewilligungserteilung durch die Kantone auch die kantonale Fachstelle für den Wald angehört wird.
14 Kantone, die SAB, der SBV, der SAV, die LDK, die KOLAS, die KIP sowie 20 Organisationen fordern, dass Bewilligungen für das Mulchen zur Entbuschung ohne Einschränkung auf Anzahl aufeinanderfolgende Jahre erteilt werden dürfen.
Art. 30, Düngung der Weideflächen im Sömmerungsgebiet
Bio Suisse, BirdLife, FFW, Greenpeace, Pro Natura, Pusch und WWF fordern, dass im Sömmerungsgebiet gar keine Mineraldünger mehr ausgebracht werden dürfen (aktuell nur mit Bewilligung durch den Kanton). Die Bestimmung war nicht in Vernehmlassung.
Art. 32 Bekämpfung von Problempflanzen und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Bio Suisse, BirdLife, FFW, Greenpeace, Pro Natura, Pusch und WWF fordern, dass im Sömmerungsgebiet gar keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen, weder zur Einzelstockbehandlung noch in Ausnahmefällen mit Bewilligung des Kantons zur Behandlung von Problempflanzen. Die Bestimmung war nicht in Vernehmlassung.
Art. 35 Abs. 1-3, Kleinstrukturen
Die Anpassung wird durch 15 Kantone, LDK, KOLAS, UDF, SBV, Agrarallianz, Eawag und 35 bäuerliche Organisationen begrüsst.
15 Kantone, SPS, KBNL, BPUK, KIP, sechs Umweltorganisationen (BirdLife, Fondation Franz Weber, Greenpeace, ProNatura, Pusch, WWF), SVU, Vogelwarte, FiBL und Bio Suisse fordern, dass die Liste der Kleinstrukturen ergänzt wird, dass grössere Strukturen eigenständig geregelt werden oder dass die Kantone weitere Kleinstrukturen erlauben können.
Sechs Kantone (SZ, SO, AR, SG, TG, TI), die LDK und die KOLAS wünschen, dass die Kleinstrukturen in der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV) definiert werden.