Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023

Anh. 4 Ziff. 10.1.1 Ackerschonstreifen

UDF, SBV und 31 bäuerliche Organisationen unterstützen die Aufnahme von Hirse in die Liste der für Ackerschonstreifen erlaubten Kulturen.

Anh. 4 Ziff. 12.1.5 Pflanzdistanzen Hochstamm-Feldobstbäume Qualitätsstufe I

Sechs Kantone (BE, LU, OW, NW, SO, GR), UDF, KBNL, KIP, fünf Umweltorganisationen (BirdLife Fondation Franz Weber, Greenpeace, ProNatura, Pusch), sowie 21 bäuerliche Organisationen begrüssen die Änderung.

Der Kanton SH verlangt einen Mindestabstand analog dem Vorschlag für die Qualitätsstufe II sowie einen Mindestabstand zu Hecken.

13 Kantone, LDK, KOLAS, PIOCH, SBV und 18 bäuerliche Organisationen lehnen die Änderung ab. Anh. 4 Ziff. 12.1.8 Pflanzdistanzen Hochstamm-Feldobstbäume Qualitätsstufe I

Der Kanton BE, UDF, fünf Umweltorganisationen (BirdLife, Fondation Franz Weber, Greenpeace,

ProNatura, Pusch) SOV und weitere 14 bäuerliche Organisationen unterstützen den Vorschlag.

Sechs Kantone (ZH, LU, OW, NW, GR, AG) sowie die KBNL unterstützen die Änderung, verlangen aber, den Abstand zum Waldrand auch in dieser Ziffer beizubehalten.

Zwölf Kantone, LDK, KOLAS, SBV und 16 bäuerliche Organisationen lehnen die Änderung ab. Sie weisen darauf hin, dass auf diesen Flächen das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln schon über andere Gesetze vorgeschrieben sei.

Anh. 4 Ziff. 12.2.5a Pflanzdistanzen Hochstamm-Feldobstbäume Qualitätsstufe II

Fünf Kantone (BE, LU, SH, GR, SO), UDF, KIP, fünf Umweltorganisationen (BirdLife, Fondation Franz Weber, Greenpeace, ProNatura, Pusch) und 18 bäuerliche Organisationen unterstützen die Änderung. Bio Suisse, Hochstamm Suisse und das FiBL fordern, dass die neue Auflage nur für Neupflanzungen gelten soll.

14 Kantone, LDK, KOLAS, SBV sowie 20 bäuerliche Organisationen lehnen die Änderung mit Hinweis auf einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand ab.

Anh. 4a Saatmischungen für BFF und Nützlingsstreifen

Die Kantone SG, GR und TG und die Eawag begrüssen den neuen Anhang.

UDF, SBV und 30 bäuerliche Organisationen verlangen, dass auch die praxistaugliche Aufhebung als Kriterium für die Beurteilung von Saatmischungen aufgenommen und bei den Risiken die Möglichkeit von flankierenden Massnahmen weggelassen werden sollen.

Der Kanton AR verlangt die Vereinfachung der Kriterien für die Auswahl von Saatmischungen für BFF. Der Kanton GR weist darauf hin, dass für den Einsatz von gebietsfremden Arten eine abschliessende Risikobeurteilung im Sinne der Sorgfaltspflicht erfolgen soll.

Der Kanton AG und die KBNL merken an, dass gewisse Kriterien für die (Weiter-) Entwicklung von regionalen, projektbezogenen Mischungen viel zu aufwändig seien.

Die Kantone ZH und ZG sowie die KBNL verlangen die Verschiebung der Einführung um ein Jahr um Inhalte zu bereinigen.

Die Kantone SZ, OW und VS, LDK und KOLAS lehnen den neuen Anhang mit Hinweis auf fehlende Saatmischungen für die Zentral- und Südalpen ab.

Anhang 6 Weidebeitrag, Futteraufnahme im Herbst

Zustimmung gab es durch die Kantone GR und AI, sowie durch die SAB, die AG Bergbauern, den SAV, die BO Milch sowie durch sieben weitere Organisationen. Die Kantone BE und VS sowie die Stiftung TIR fordern eine Umformulierung, lehnen den Vorschlag jedoch nicht grundsätzlich ab. Der