Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023
Im Zusammenhang mit der redaktionellen Anpassung von Artikel 8 zur Auflösung der Kommission für AOP-IGP per 1. Januar 2019 fordern 30 Organisationen, dass die betreffenden Organisationen im Rahmen der Vernehmlassung bei den Behörden ebenfalls angehört werden.
Auch bei der Einführung von Bestimmungen, die dem WBF eine vorübergehende Aussetzung einzelner Bestimmungen des Pflichtenhefts mittels Verordnung ermöglichen (neuer Artikel 14a), gehen die Meinungen auseinander. 13 Kantone, LDK, KOLAS und 36 Organisationen begrüssen die Änderung. Die Mehrheit von ihnen verlangt jedoch, dass die vorübergehende Aussetzung auf höchstens ein Jahr begrenzt wird. Betont wird auch die wichtige Bedeutung der Information der Endkonsumentinnen und -konsumenten sowie der Transparenz solcher Entscheide. Acht Kantone (ZH, BE, UR, SZ, NW, SO, TG, GE) und der VKCS lehnen die Einführung dieses neuen Artikels ab, damit die Glaubwürdigkeit der geographischen Angaben (Verbindung zum Terroir) bewahrt und eine Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten vermieden werde. Bei einer Annahme verlangen sie eine angemessene öffentliche Information.
2.3 Direktzahlungsverordnung, DZV (SR 910.13)
Allgemeine Bemerkungen
Viele Kantone, LDK und KOLAS kritisieren die grundsätzlich fehlenden Vereinfachungen im Direktzahlungssystem. Mit den Vorschlägen werde das System nochmals komplexer. Als Beispiel wird von einigen der minimale Pflanzabstand von Hochstamm Feldobstbäumen zitiert. Wenige Kantone erwähnen, dass die vereinfachte Nährstoffbilanzierung (Schnelltest Suisse-Bilanz) eine der wenigen effektiven Vereinfachungen sei, die nun auch für das Programm effizienter Stickstoffeinsatz genutzt werden könne. Bäuerliche Organisationen bemängeln ebenfalls die zunehmende administrative Belastung für die Landwirtschaftsbetriebe und die Komplexität des Direktzahlungssystems.
Grossmehrheitlich lehnen Kantone, bäuerliche und andere Organisationen die Beitragssenkungen und Umlagerungen im Direktzahlungskredit ab. Umlagerungen sollen nicht auf Vorrat festgelegt werden, sondern erst, wenn gesicherte Daten zum zusätzlichen Finanzbedarf in den neuen Programmen vorhanden sind. Einige Kantone, LDK und KOLAS möchten die Biodiversitätsbeiträge nur halb so stark gegenüber dem Vorschlag in der Vernehmlassung reduzieren.
Einige Kantone, LDK und KOLAS fordern, dass mehr Flächentypen an die neue Anforderung im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerfläche angerechnet werden können. Ihr Katalog solcher Flächentypen ist gross: Flächen im Rahmen von Projekten zu Artikel 62a Gewässerschutzgesetz, Flächen in ausgeschiedenen Gewässerräumen, Hecken, Einzelbäume, Wiesen mit hoher Qualität auf ackerfähigem Land usw. Der SBV, Bio Suisse, IP Suisse und viele weitere bäuerliche Organisationen verlangen gleichfalls zusätzliche anrechenbare Flächentypen und dazu eine Verschiebung des Inkrafttretens der Bestimmung um ein Jahr (1.1.2025). Bio Suisse verweist dabei auf die bereits hohen Leistungen der Biobetriebe für die Biodiversität. Die Bestimmung war nicht in Vernehmlassung des Verordnungspakets 2023.
Ebenfalls nicht in Vernehmlassung waren die Anforderungen zum Weidebeitrag. Verschiedene bäuerliche Organisationen fordern die Aufhebung der Voraussetzung, dass alle Tierkategorien mindestens die RAUS-Anforderungen erfüllen müssen.
Art. 14 Abs. 2 Einleitungssatz, Anrechnung Getreide in weiter Reihe an den angemessenen Teil an BFF
Alle Stellungnehmenden unterstützen den Vorschlag. Der SBV und 19 bäuerliche Organisationen fordern zusätzlich die Anrechnung von weiteren Elementen.
Art. 14a Anteil an BFF auf Ackerfläche
Vier Kantone (OW, GL, AG, TG), die LDK, KOLAS, SBV, Bio Suisse und 25 weitere bäuerliche Organisationen fordern die Verschiebung der Einführung der Anforderungen an den Anteil an BFF auf