Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023

Der Kanton SG befürwortet eine klare und einheitliche Regelung, lehnt aber die Ausdehnung der Kleinstrukturen auf Ackerflächen ab. Der Kanton SO lehnt die Erhöhung des erlaubten Anteils an Rückzugstreifen ab.

Mit Verweis auf die Verbuschungsthematik lehnt nur der Kanton SH die Anpassungen generell ab.

Art. 47b Zusatzbeitrag für Herdenschutz

Der Zusatzbeitrag wird von allen Stellungnehmenden im Grundsatz gutgeheissen. Allerdings fordern praktisch alle Kantone und bäuerlichen Organisationen, dass der Beitrag über das Umwelt-Budget und nicht aus dem Agrarkredit finanziert werden müsse.

Fünf Kantone (SG, GR, TG, TI, VS), LDK, der SBV sowie 20 weitere Organisationen fordern, dass der Beitrag auch für Herdenschutzmassnahmen auf Alpen ausbezahlt wird, die nicht «zumutbar schützbar» nach Kriterienliste des BAFU sind.

In Bezug auf den Beitrag für die Rindergattung gibt es unterschiedliche Meinungen: Fünf Kantone (BE, FR, BS, GR, JU), die SAB, der SAV, 24 weitere landwirtschaftliche Organisationen sowie drei Naturschutzorganisationen stimmen dem Beitrag gemäss Vorschlag zu, die meisten jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die «zumutbare Schützbarkeit» keine Anforderung ist. Fünf weitere Kantone (AG, TG, VD, VS, TI), die SVPS, Wolf Schweiz, die LDK und die KOLAS sowie der SBLV fordern,

dass Herdenschutzmassnahmen für Rindvieh jeglichen Alters einen Zusatzbeitrag geltend machen können. Die Kantone SG und AI, der SBV und 15 weitere Organisationen lehnen den Beitrag für Rindvieh ab.

Der SBV und 12 weitere Organisation fordern, dass die Massnahmen nicht der Jagdverordnung Artikel 10quinquiesentsprechen müssen.

Fünf Kantone (BE, FR, BS, AI, JU), die SAB, der SAV, 22 landwirtschaftliche Organisationen sowie Birdlife und WWF unterstützen die einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepte mit Bewilligung und Kontrolle durch den Kanton. Fünf Kantone (AI, AG, TG, TI, VS) sowie LDK, KOLAS, der SBV und 18 weitere Organisationen lehnen eine Bewilligung und Kontrolle des Herdenschutzkonzeptes durch den Kanton ab. Die Kantone GR und NW sowie sieben Organisationen fordern eine Präzisierung, dass die Kontrolle im Rahmen der ordentlichen Sömmerungskontrolle durchgeführt wird.

Die Kantone GR und NW sowie die Bauernverbände NW, OW, UR und SZ fordern, dass die Konzepte auch für die Rissentschädigung gelten.

Art. 55 Biodiversitätsbeiträge, Allgemeine Bestimmungen

Verschiedene Stellungnehmende fordern, dass für weitere BFF-Typen Biodiversitätsbeiträge ausgerichtet werden können. Dies war nicht in Vernehmlassung.

Der Kanton AG, der SBV und 23 bäuerliche Organisationen möchten die Liste mit überfluteten, vernässten oder untergrabenen Flächen ergänzen. Sieben Kantone (SZ, OW, ZG, SH, AG, VD, VS),

LDK, die KOLAS und KBNL fordern die Ergänzung der Liste mit einem Typ Buntbrache in Rebbergen.

Art. 57 Abs. 4, Abstimmung der Verpflichtungsdauer

Fünf Kantone (BE, GR, VS, NE, JU) begrüssen den Vorschlag. Zwölf Kantone, LDK, KOLAS, KBNL, SBV und 25 bäuerliche Organisationen unterstützen die Anpassung, wünschen aber zusätzlich den Einbezug der Landschaftsqualitätsbeiträge. Sechs Kantone (ZH, LU, UR, OW, NW, SG), SPS sowie sechs Umweltorganisationen (BirdLife, Fondation Franz Weber, Greenpeace, ProNatura, Pusch,

WWF Schweiz) wünschen die Präzisierung, dass sich die abgestimmte Verpflichtungsdauer in der Re-