Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 35 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023
UDF und 23 bäuerliche Organisationen stimmen der Übergangsbestimmung zwar zu, fordern aber die Ergänzung, dass diese auch für den Ersatz bestehender Bäume gelten muss. Hochstamm Suisse fordert einen Zusatz zum Umgang mit ökologisch wertvollen Altbäumen.
17 Kantone, LDK, KOLAS, SBV und 18 bäuerliche Organisationen lehnen die Übergangsbestimmung unter anderem wegen des hohen administrativen Aufwandes ab.
Der Kanton BE begrüsst zwar die Regelung der Abstände, sieht aber in der Übergangsbestimmung keinen Nutzen.
Anh. 1 Ziff. 9.6 und 9.7 Pufferstreifen
Verschiedene Stellungnehmende weisen darauf hin, dass die Bestimmung in Ziff. 9.6 bzgl. der Zulässigkeit von Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen und Düngung ab dem vierten Meter nicht gestrichen werden darf. Der betreffende Satz war in den Vernehmlassungsunterlagen irrtümlich gelöscht.
Vier Kantone (SZ, GR, AG, TG), BirdLife, WWF, SAB, SAV, Arbeitsgruppe Berggebiet unterstützen die Anpassung.
Sechs Kantone (LU, GL, ZG, AI, SG, TG), LDK, KOLAS sowie zwei bäuerliche Organisationen verlangen eine Differenzierung der Inventarflächen.
Vier Kantone (UR, NW, SH, AI), UDF, SBV, Agridea, sowie 42 bäuerliche Organisationen verlangen, dass die Artikel 18a und 18b NHG gestrichen werden. Sie weisen auch darauf hin, dass der Gewässerraum per se eine Pufferzone sei. Zudem fordert der Kanton SH, dass der Umbruch zur Aufwertung auch für Streueflächen und Uferwiesen ermöglicht werden soll.
Anhang 2 Besondere Bestimmungen für die Sömmerung und das Sömmerungsgebiet
Die Änderungen in Vernehmlassung sind hauptsächlich redaktioneller Art und werden von den Stellungnehmenden gutgeheissen.
Hingegen fordern der SBV und 13 weitere Organisationen die Abschaffung der Regelung unter Ziffer 4.1.9 zur Verwendung von Kunststoffweidenetzen. Dies weil die Vorgabe aufgrund des Wolfsdrucks vielerorts nicht mehr umsetzbar sei. Die Bestimmung war nicht in Vernehmlassung.
Anh. 4 Ziff. 1.1.4, 1.2.1, 2.2.1, 3.2.1, 4.2.1, 5.2.1, 14.2.1, 15.1.4
Alle Stellungnehmenden begrüssen die Vereinheitlichung der Formulierung.
Anh. 4 Ziff. 2.1.1 Düngung von wenig intensiv genutzten Wiesen
KBNL, BPUK, Eawag, Bio Suisse, Vogelwarte und vier Umweltorganisationen (Fondation Franz Weber, Greenpeace, ProNatura, Pusch) unterstützen die Änderung.
Sieben Kantone (SZ, OW, GL, ZG, SO, SG, TG), LDK und KOLAS begrüssen die Präzisierung, lehnen aber den generellen Ausschluss von Kalkdüngern ab. Auch der Kanton AI, UDF, SBV und 39 bäuerliche Organisationen fordern eine Präzisierung in der Form, dass eine Kalkdüngung möglich ist.
Anh. 4 Ziff. 7.12 und 7.1.4 Mähweidenutzung auf Uferwiesen
Elf Kantone, UDF, LDK, KOLAS, KIP, SBV und 32 bäuerliche Organisationen unterstützen den Vorschlag.
Der SBV und 18 bäuerliche Organisationen verlangen zusätzlich, dass durch Biberaktivitäten beeinflusste Flächen von der Bestimmung der jährlichen Mahd ausgenommen werden.
Die Kantone ZH, OW und BS, KBNL und BPUK begrüssen die Möglichkeit der Mähweidenutzung grundsätzlich, weisen aber auch auf Risiken und darauf hin, dass die Kontrollpunkte zur Weide in den Grundkontrollen Gewässerschutz erfüllt sein müssen. Zudem fordern sie, dass alle Flächen im Gewässerraum als BFF anzumelden sind. Dies unterstützt auch der Kanton TG, der eine striktere Regelung der Mähweidenutzung fordert.