Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/1: Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) · 24 Seiten

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tikel 3 EMRK ein, dass keine Möglichkeit zur Überprüfung und keine Aussicht auf Entlassung besteht. Obwohl die neuen Gesetzesbestimmungen keine bedingte Entlassung für lebenslang inhaftierte Personen vorsehen, umfassen sie Resozialisierungsaktivitäten einschliesslich Freigänge und die Möglichkeit der Entlassung durch Begnadigung.

Das Strafgesetzbuch sieht Massnahmen vor, mittels derer Straftäter zum Schutz der Öffentlichkeit inhaftiert werden können.

2.6 England und Wales

Auch im englischen Recht gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe. Im Urteilszeitpunkt muss das Gericht die Mindestdauer festlegen, die der Täter im Gefängnis verbüssen muss, bevor er ein Gesuch auf vorzeitige bedingte Entlassung stellen darf. Der Täter darf nur dann entlassen werden, wenn keine lebenslange Freiheitsstrafe unter Ausschluss der Möglichkeit der Entlassung ausgesprochen worden ist, und wenn davon auszugehen ist, dass er keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Eine Entlassung ist diesfalls nur «on compassionate grounds» vorgesehen.15

Psychisch gestörte Straftäter können vom Secretary of State of Justice für eine Behandlung und für spezielle Kontrollen in eine spezielle Klinik eingewiesen werden.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die vorgeschlagene Neuregelung

3.1.1 Spätere erstmalige Prüfung der bedingten Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe (a) Allgemeines zur bedingten Entlassung

Die bedingte Entlassung bildet die letzte Stufe im System des progressiven Strafvollzugs.16 Sie bezweckt die Wiedereingliederung und dient damit letztlich der Sicherheit. Dem bedingt entlassenen Täter wird eine Probezeit auferlegt, während der Bewährungshilfe und Weisungen angeordnet werden können. Verstösst der Täter gegen solche Auflagen, kann er auch in den Strafvollzug rückversetzt werden.17

Bei der Prüfung der bedingten Entlassung ist die Prognose über das zukünftige Verhalten des Täters zentral. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts18 sind im Rahmen der Gesamtwürdigung neben dem Vorleben und der Persönlichkeit vor allem die neuere Einstellung, der Grad der Reife einer allfälligen Besserung und die nach der Entlassung zu erwartenden Lebensverhältnisse des Täters zu prüfen. Auch der Art des möglicherweise gefährdeten Rechtsgutes ist Rechnung zu tragen. Hat ein Strafgefangener früher bspw. nur Eigentumsdelikte begangen, so darf ein höheres Risiko

15 Dazu Gutachten des SIR (Fn. 12) und eingehend STAFFLER LUKAS, Hoffnung auf Freiheit. Überlegungen zur lebenslangen Freiheitsstrafe und ihrer menschenrechtlichen Grenze, Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht (ZStrR) 2022, S. 428 ff., 443 ff.

16 Dazu eingehend Bericht «lebenslange Freiheitsstrafe», Ziff. 3.4.

17 Art. 87, 93, 94 und 95 StGB.

18 BGE 133 IV 201 E. 2.3, 124 IV 193 E. 3.