Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/1: Änderung des Strafgesetzbuches (Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe) · 24 Seiten
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der Schuld des Täters eine weitere Vollstreckung gebietet oder wenn diesem Entscheid nicht das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit entgegensteht.
Es besteht die Möglichkeit, unabhängig von der Schuld des Täters aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose eine Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder in der Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dies kann neben oder statt einer Strafe im Urteil angeordnet werden.
2.2 Österreich
Für besonders schwere Verbrechen kann im österreichischen Recht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Eine bedingte Entlassung ist auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe nach Verbüssung von 15 Jahren grundsätzlich zulässig, und sie kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
Neben Freiheitsstrafen kennt das österreichische Recht auch drei Arten von schuldunabhängigen freiheitsentziehenden Massnahmen, durch die die Allgemeinheit präventiv vor potentiell gefährlichen Tätern geschützt werden soll.
2.3 Frankreich
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist auch im französischen Recht vorgesehen. Die Gerichte verhängen sie in bestimmten Fällen zusammen mit der Anordnung einer Sicherungsphase, während der keine bedingte Entlassung möglich ist. Grundsätzlich werden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Personen frühestens nach 18 Jahren entlassen. Eine Begnadigung durch die Exekutive ist möglich.
Das französische Recht sieht präventive Massnahmen vor, mit denen einer gefährlichen Person zum Schutz der Bevölkerung neben oder statt einer Strafe die Freiheit entzogen werden kann.
2.4 Italien
Im italienischen Recht ist die lebenslange Freiheitsstrafe ebenfalls vorgesehen. Nur Straftäter, die für die Allgemeinheit sehr gefährlich sind und keine Anzeichen von Fortschritten bei der Resozialisierung zeigen, verbüssen die Strafe. Bei einer Form der lebenslangen Freiheitsstrafe («ergastolo ostativo») hängt die Entlassung von der Zusammenarbeit des Straftäters mit den Behörden ab. Verweigert der Täter die Zusammenarbeit, darf er nicht entlassen werden. Der EGMR stellte fest, dass diese Form des Strafvollzugs gegen Artikel 3 EMRK verstösst.14
Mit Sicherungsmassnahmen («misure di sicurezza») soll die Gefahr gebannt werden, die eine Person für die Allgemeinheit darstellt, wenn sie ein Verbrechen oder ein sogenanntes «Quasi-Verbrechen» begangen hat. Die Massnahmen können vor, nach, während oder auch anstelle einer Freiheitsstrafe vollzogen werden.
2.5 Niederlande
Obwohl die lebenslange Freiheitsstrafe in den Niederlanden auch lebenslang zu verbüssen ist, wurden im Jahr 2016 Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um einer Reihe von Urteilen des EGMR Rechnung zu tragen. Dieser stufte es als Verletzung von Ar-
14 Urteil der Grossen Kammer des EGMR vom 13. Juni 2019, Beschwerde Nr. 77633/16 (Viola v. Italien).