Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

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Anteile in % Kürzung in Mio. Fr. Kanton (Basis 2022) (Schätzung fürs Jahr 2025)

Aargau 4.19%9

Appenzell A.-Rh. 0.51%1

Appenzell I.-Rh. 0.15%0

Basel-Land 3.13%6

Basel-Stadt 5.93%12

Bern 6.14%12

Fribourg 2.58%5

Genève 14.51%30

Glarus 0.23%0

Graubünden 1.51%3

Jura 0.46%1

Luzern 4.30%9

Neuchâtel 1.07%2

Nidwalden 0.80%2

Obwalden 0.40%1

Schaffhausen 1.59%3

Schwyz 3.37%7

Solothurn 1.56%3

St. Gallen 3.63%7

Thurgau 1.88%4

Uri 0.17%0

Valais 1.56%3

Vaud 10.59%22

Zug 7.87%16

Zürich 18.91%38

Ticino 2.96%6

TOTAL 100.00%204

Der Bundesrat erachtet eine Beteiligung der Kantone von durchschnittlich zwei Dritteln als gerechtfertigt, da es sich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung um eine Aufgabe handelt, die in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Die Kürzung des Kantonsanteils ist dabei ans E-UKibeG gekoppelt und basiert auf der Annahme, dass die Eidgenössischen Räte die Höhe des Bundesbeitrags an die Kosten der Eltern gegenüber dem Beschluss des Nationalrats vom 1. März 2023 halbieren und auf die Programmvereinbarungen verzichten. Sollte sich abzeichnen, dass die Eidgenössischen Räte eine Vorlage befürworten, die den Bund deutlich geringer oder stärker belastet, wird der Bundesrat den Umfang der Kürzung des Kantonsanteils nach der Vernehmlassung entsprechend anpassen.

Vernehmlassung

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und Gesellschaft

Mit der Vorlage wird ein Beitrag zur Reduktion der strukturellen Defizite geleistet. Gesunde Staatsfinanzen und eine im internationalen Vergleich niedrige Steuerbelastung stellen wichtige Rahmenbedingungen für die Attraktivität der Schweiz als Produktions- und Innovationsstandort dar. Leistungseinbussen für Unternehmen oder Privatpersonen sind mit der Vorlage nicht verbunden.