Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 2Fedlex · Erläuternder Bericht

Übersicht

Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes über einen Konjunkturzyklus hin-

weg ausgeglichen sind. Der Finanzplan 2024 bis 2026 zeigt grosse strukturelle Defizite. Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat bereits Entlastungsmassnahmen im

Umfang von rund 2 Milliarden pro Jahr beschlossen. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament diejenigen Entlastungsmassnahmen, die Gesetzesän-

derungen erfordern.

Ausgangslage

Der Druck auf den Bundeshaushalt wird in den kommenden Jahren zunehmend grösser: Neben der raschen Erhöhung der Armeeausgaben werden namentlich die Ausgaben für die AHV und für die Gesundheit aufgrund der Demografie weiterhin stark wachsen. Hinzu kommen der in den nächsten Jahren mitzufinanzierende Wiederaufbau der Ukraine, die Ausbauwünsche des Nationalrats im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung und die geplante Entlastung von Krankenkassenprämien sowie der Ausbau des Klimaschutzes. Daraus ergeben sich für die kommenden Jahre strukturelle Defizite in Milliardenhöhe und ein erheblicher Bedarf für eine Priorisierung. Das ordentliche Einnahmenwachstum genügt nicht, um alle genannten Bedürfnisse zu finanzieren. Eine weitere Neuverschuldung lässt die Schuldenbremse nicht zu. Ausserordentlichkeit dient in Krisensituationen vorübergehend als Ventil; ausserordentlicher Zahlungsbedarf darf aber nicht geltend gemacht werden, um damit (neue) Daueraufgaben oder steuerbare Mehrausgaben zu finanzieren.

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat hat sich in dieser Situation für ein schrittweises Vorgehen zur Beseitigung der strukturellen Defizite entschieden. Er richtete sich dabei insbesondere nach folgenden Grundsätzen:

Ohne Gesetzgebungsbedarf

• Bei den schwach gebundenen Ausgaben hat der Bundesrat das geplante Wachstum einmalig um 2 Prozentpunkte reduziert (ca. 450 Mio. CHF p.a.). Die VernehmlassungWachstumskurve der Armeeausgaben wurde zudem in den ersten Jahren flacher gestaltet, und die Armeeausgaben sollen 2035 statt – wie vom Parlament gewünscht – bereits 2030 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreichen.

• Reserven sollen abgeschöpft bzw. nicht budgetiert werden, wenn sie nicht benötigt werden. In Umsetzung dieses Grundsatzes hat der Bundesrat beschlossen, den voraussichtlich nicht benötigten Pflichtbeitrag an Horizon Europe ab 2024 nicht mehr zu budgetieren und die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (um 150 Mio. CHF p.a.) vorübergehend zu reduzieren.