Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

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der Haushalt in den letzten Jahren von den niedrigen Zinsen und der tiefen Verschuldung profitiert hat. Auch im Verkehr wachsen die gebundenen Ausgaben durchschnittlich um über 100 Millionen pro Jahr. Schliesslich wird bei den schwach gebundenen Ausgaben mit einer linearen Kürzung von 2 Prozent zwar das Niveau gesenkt und Spielraum geschaffen, das jährliche Wachstum beträgt aber weiterhin über 300 bis 400 Millionen, davon fällt rund die Hälfte auf den Bereich Bildung und Forschung. Bei diesem Wachstumsprofil fehlt in den nächsten 10 Jahren der Spielraum für neue Aufgaben

– es entstehen im Gegenteil jährlich wachsende Defizite.

Im Parlament standen und stehen indessen weitere neue Aufgaben zur Diskussion. Dazu gehören etwa die Mehrausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bund dafür im Einführungsjahr rund 800 Millionen aufwenden, mit starkem Wachstum in den Folgejahren. Um wieviel der Bundeshaushalt netto tatsächlich belastet wird, hängt ab von den anstehenden Beschlüssen des Parlamentes. Auch im Bereich Klimaschutz und Biodiversität sind jährliche Mehrausgaben im dreistelligen Millionenbereich geplant (ind. Gegenvorschlag Gletscherinitiative; CO2-Gesetz; ind. Gegenvorschlag Biodiversitätsinitiative).

Nicht in der Planung enthalten sind verschiedene Vorhaben, welche die Bedingungen nach Artikel 4 FHV nicht erfüllen. Diese möglichen Mehrbelastungen ab 2025 summieren sich auf 2 bis 3 Milliarden pro Jahr. Dazu gehören beispielsweise der Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative und die Vorlage zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport. Ebenfalls unsicher ist, ob und in welchem Umfang Mehrausgaben für den Wiederaufbau in der Ukraine, die Migration oder die EU-Forschungsprogramme (Assoziierung an Horizon Europe) anfallen werden. Für einen erheblichen Teil der Migrationskosten wird der Bundesrat 2024 nochmals Ausserordentlichkeit geltend machen. Ab 2025 müssen diese Ausgaben jedoch wieder ordentlich finanziert werden können. Zudem befinden sich verschiedene Steuerreformen in der parlamentarischen Beratung oder Vernehmlassung (Eigenmietwert, Abzug Krankenkassenprämien, Individualbesteuerung), welche in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt sind und zu Mindereinnahmen führen könnten.

Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen und die vorliegend beantragten Gesetzesänderungen sind ein erster Schritt hin zur Wiedererlangung eines gewissen finanzpolitischen Handlungsspielraums. Dabei muss der Bund vorderhand wieder ohne Neuverschuldung auskommen.

1.2 Massnahmen zur Haushaltsbereinigung

Vernehmlassung

1.2.1 Ansatzpunkte zur Bereinigung

Der Bundesrat geht bei der Bereinigung stufenweise vor. So hat er am 25. Januar 2023 erste Vorentscheide für einen ausgeglichenen Voranschlag 2024 beschlossen. Am 15. Februar 2023 hat er die Bereinigungsmassnahmen für den Voranschlag 2024 konkretisiert und Grundsatzentscheide für Massnahmen zur Entlastung des Haushalts in den Finanzplanjahren getroffen. Im Einklang mit seiner Bereinigungsstrategie hat der Bundesrat am 10. März 2023 die Zielwachstumsraten für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse der nächsten Legislatur verabschiedet. Zuletzt hat der Bundesrat am 29. März 2023 über das vorliegende Massnahmepaket entschieden. Trotz der beschlossenen