Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Am 17. August 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2023 mit IAFP 2024 bis 2026 verabschiedet. Im Finanzplan 2024-2026 wurden die Vorgaben der Schuldenbremse aufgrund neuer Ausgabenbeschlüsse um mehrere Milliarden verfehlt. Unter Berücksichtigung der Parlamentsbeschlüsse im zweiten Halbjahr 2022 sowie aktualisierter Einnahmen- und Ausgabenschätzungen rechnete die eidgenössische Finanzverwaltung Anfang 2023 mit strukturellen Defiziten von 2 Milliarden im Jahr 2024 und 3 Milliarden ab 2025. Auf dieser Basis hat der Bundesrat zwischen Ende Januar und Ende März 2023 verschiedene Massnahmen zur Beseitigung der strukturellen Defizite beschlossen (siehe Ziff. 1.2 Massnahmen zur Haushaltsbereinigung). Diese Massnahmen entlasten den Bundeshaushalt um rund 2 Milliarden pro Jahr. Dennoch verbleiben im Finanzplan 2025-2027 weiterhin strukturelle Defizite von bis zu einer Milliarde. Auch in den Folgejahren dürfte der Haushalt strukturell unausgeglichen bleiben, da die Ausgaben bei unveränderter Politik weiter stark steigen werden und gewisse Entlastungsmassnahmen zeitlich befristet sind.
1.1.1 Einnahmen
Die ordentlichen Einnahmen dürften in den nächsten Jahren um rund 2 Milliarden pro Jahr wachsen. Dieser Zuwachs ist fast ausschliesslich auf das Wachstum der betragsmässig grössten Fiskaleinnahmen (Direkte Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer) zurückzuführen. Ein deutlich geringeres Wachstum weisen dagegen die Stempelabgaben und die Verkehrsabgaben auf. Rückläufig oder stagnierend entwickeln sich die übrigen Verbrauchssteuern, darunter die Einnahmen aus der Mineralölsteuer und aus der Tabaksteuer, sowie naturgemäss die Lenkungsabgaben. Bei den nichtfiskalischen Einnahmen (u.a. Regalien und Konzessionen, Finanzeinnahmen) wird ein Wachstum im Umfang des Wirtschaftswachstums angenommen. Für die Gewinnausschüttung der SNB wird unterstellt, dass die Grundausschüttung mit einem Bundesanteil von 0,7 Milliarden erfolgen kann. Das Wachstum der Einnahmen, die in der Bundeskasse bleiben und nicht zweckgebunden sind oder gesetzlich Dritten zugewiesen werden, beträgt pro Jahr rund 1,7 Milliarden.
Die Prognose der Einnahmen ist mit Unsicherheiten verbunden. Für das jeweilige Voranschlagsjahr erfolgt die Schätzung rund zwanzig Monate vor Abschluss des betref-Vernehmlassung fenden Rechnungsjahres anhand der aktuellsten volkswirtschaftlichen Prognose. Daneben müssen auch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, deren finanzielle Auswirkungen oft nur schwer voraussehbar sind. Zusätzliche Einnahmen werden ab 2026 aus der OECD-Mindeststeuer sowie ab 2030 aus der geplanten Abgabe auf Elektrofahrzeuge (in Ergänzung zur Mineralölsteuer) erwartet. Ob und in welcher Höhe diese Mehreinnahmen anfallen ist noch unsicher, zudem dürften sie aufgrund von Zweckbindungen nur beschränkt haushaltsentlastend wirken.