Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten
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sich der pandemiebedingte Beitrag an die ALV in den Jahren 2020-2022 auf rund 16 Milliarden Franken belaufen. Dieser Betrag wird zusätzlich zum gesetzlich festgelegten jährlichen ordentlichen Bundesbeitrag im Umfang von 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme (rund 530 Mio. p.a.) vom Bund geleistet.
Die ALV war unmittelbar vor der Pandemie Ende 2019 nach einem langjährigen Schuldenabbau schuldenfrei. Die Ausgaben der ALV hängen direkt von der Arbeitslosenquote und damit der wirtschaftlichen Entwicklung ab. Der Schweizer Arbeitsmarkt hat sich während der Pandemie als sehr resilient erwiesen. Die ausserordentlichen Bundesbeiträge haben die negativen finanziellen Effekte der Pandemie auf die ALV mehrheitlich neutralisiert. Zusammen mit der raschen wirtschaftlichen Erholung führte dies dazu, dass die ALV im Unterschied zum Bundeshaushalt auch nach der Pandemie schuldenfrei war. Das Eigenkapital der ALV stieg bis Ende 2022 auf rund vier Milliarden Franken. Für die kommenden Jahre budgetiert sie weitere Überschüsse und einen kontinuierlichen Aufbau des Eigenkapitals, wobei die finanzielle Grundlage für eine ordentliche Beitragsreduktion erst in mehreren Jahren erreicht werden dürfte.
Im Rahmen ihrer Finanzplanung schätzt die ALV die Ausgaben für KAE unter der technischen Annahme einer Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent auf jährlich 120 Millionen Franken. In vergangenen Krisenjahren stiegen die Ausgaben auf rund 200 Millionen und während der Finanzkrise (2009) sogar auf eine Milliarde Franken an. Der Bund hat in den Jahren 2020 bis 2022 neben den ausserordentlichen, pandemiebedingten Leistungen für Kurzarbeit auf Grundlage der Covid-Gesetzgebung auch die regulären Entschädigungen für Kurzarbeit gemäss AVIG geleistet. Ziel des ausserordentlichen Bundesbeitrags war es zu verhindern, dass die ALV ihre Schuldenobergrenze überschreitet. Dieses Ziel wurde erreicht und die finanziellen Aussichten der ALV können aufgrund der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als positiv eingeschätzt werden, wodurch ein Beitrag an die finanzielle Stabilisierung des Bundeshaushaltes möglich sein wird. Die vorübergehende Kürzung des Bundesbeitrags um 250 Millionen Franken während fünf Jahren (total 1,25 Mrd.) fällt verglichen mit der Entwicklung des Eigenkapitals der ALV moderat aus.
Die nachfolgende Simulation der Entwicklung des Fondsstands der ALV zeigt, dass das Eigenkapital der ALV bei der aktuell unterstellten technischen Annahme einer Arbeitslosenquote von 2,8 Prozent auch mit der beantragten vorübergehenden Kürzung des Bundesbeitrags weiter ansteigen wird. Die Kürzung ist deshalb ohne leistungsseitige Anpassungen umsetzbar. Die finanziellen Risiken der ALV steigen an, je höher die Kürzung der Bundesbeteiligung ausfällt.
Simulation der Entwicklung des Kapitals der ALV (techn. Annahme: Arbeitslosenquote 2,8 %)Vernehmlassung in Mrd. CHF 2025 2026 2027 2028 Eigenkapital ALV (Prognose März 9,09 10,22 11,49 12,87 14,35 2023) Einsparung Bund 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 Eigenkapital ALV mit Kürzung 8,84 9,72 10,74 11,87 13,10