Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

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hat der Bundesrat ein Armeebudget von gut 5,6 Milliarden vorgesehen; für die Finanzplanjahre 2025-2026 plant er ein reales Wachstum von 3 Prozent pro Jahr (nominal ca. 250 MCHF p.a.). Danach sollen die Armeeausgaben bis 2035 real mit gut 5 Prozent pro Jahr wachsen (nominal 400-600 MCHF p.a.). Die Abflachung des Wachstumspfades der Armeeausgaben führt im Vergleich zum Finanzplan 2024-2026 je nach Jahr zu einer Entlastung von rund 300 bis 800 Millionen.

Die Elektrofahrzeuge sollen ab 2024 neu der Automobilsteuer unterliegen (4% des Fahrzeugwertes bei der Einfuhr). Die Vernehmlassung zur dafür nötigen Verordnungsänderung wurde im Frühling 2023 eröffnet. Da der Importanteil an Elektroautomobilen in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist und eine Annäherung der Preise stattgefunden hat, erscheint die Steuerbefreiung als Fördermassnahme nicht mehr notwendig. Die Aufhebung dürfte im 2024 Mehreinnahmen von 180 Millionen generieren. Bis 2030 dürften sich die Mehreinnahmen auf 2 bis 2,7 Milliarden kumulieren. Die Automobilsteuer ist vollständig für die Einlage in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zweckgebunden. Die Einlage in den NAF aus der Mineralölsteuer wird aber im Gegenzug zu den neuen Einnahmen um 130-150 Millionen Franken pro Jahr gekürzt.

Die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (Teil LSVA) soll befristet auf drei Jahre um mindestens 150 Millionen pro Jahr gekürzt werden. Dabei soll der geplante Ausbau der Infrastruktur nicht in Frage gestellt werden; die Massnahme wird darum aufgehoben, sollte die Fondsreserve unter 300 Millionen fallen.

1.2.3 Lineare Sparvorgaben

Neben den gezielten Massnahmen hat der Bundesrat bei den schwach gebundenen Ausgaben, die rund einen Drittel der Bundesausgaben ausmachen, lineare Sparvorgaben von 2 Prozent beschlossen. Ausgenommen wurde die Armee, da diese mit der Senkung des Wachstumspfades bereits einen Beitrag leistet. Die lineare Sparvorgabe entspricht einer dauerhaften Entlastung von rund 500 Millionen pro Jahr. Daneben hat der Bundesrat entschieden, im Budgetzyklus 2024 auf den Teuerungsausgleich bei den Sach- und Betriebsausgaben sowie Investitionen zu verzichten. Dadurch wurde eine Mehrbelastung von 200 Millionen im 2024 (kumuliert: 385 Mio. im 2025; 520 Mio. im 2026) vermieden.

Die Sparvorgaben von 2 Prozent wurden wie folgt umgesetzt.

- Im Eigenbereich der Verwaltung werden die Sparvorgaben mit betrieblichen VernehmlassungOptimierungen, Verschiebungen und Redimensionierungen vorgenommen. Im Baubereich wird auf gewisse Vorhaben verzichtet.

- In verschiedenen Bereichen – unter anderem beim Zoll oder bei der Steuerverwaltung – können dank der Digitalisierung Effizienzgewinne erzielt werden.

- Der Transferaufwand wurde insgesamt etwas überproportional gekürzt. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass in zwei Bereichen gezielt gekürzt wird: So sollen die Baubeiträge an nationale Sportanlagen in den nächsten Jahren um 21 Millionen und die Beiträge an Administrativhaftplätze um rund 10 Millionen gekürzt werden. Die entsprechenden Verpflichtungskredite werden ebenfalls reduziert.