Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

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tiefer geschätzt werden, wäre der Umfang der Senkung des Kantonsanteils entsprechend anzupassen.

Bei der AHV besteht Handlungsbedarf in Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte1. Um die Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen zu beseitigen, sollen insbesondere die Witwenrenten in Anlehnung an die heutige Regelung für Witwer befristet werden: Grundsätzlich sollen künftig Witwen und Witwer nur noch solange Anspruch auf eine Rente haben, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Zudem werden Anpassungen bei den Kinderrenten für Pensionierte geprüft. Übergangsfristen für bestehende Renten sollen eine möglichst sozialverträgliche Umsetzung erlauben. Ziel der Reform sind ausgabenseitige Entlastungen für die AHV von mindestens 500 Millionen und für den Bund von mindestens 100 Millionen. Die konkreten Massnamen werden noch erarbeitet und vom Bundesrat in einer separaten Vorlage im Herbst 2023 in die Vernehmlassung gegeben.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20202 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 20203 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.

Die Vorlage leistet einen wesentlichen Beitrag, um die strukturellen Defizite im Finanzplan zu beseitigen. Sie ist notwendig, um die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Sie reicht aber nicht aus, um den Haushalt längerfristig zu stabilisieren. Im Rahmen der kommenden Legislatur 2024-2027 wird voraussichtlich ein weiteres Massnahmenpaket notwendig sein.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Mo. 22.4273 FK-S Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen

Die Motion beauftragt den Bundesrat, eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen in die Wege zu leiten. Es sollen sowohl die schwach als auch stark gebundenen Ausgaben überprüft werden. Namentlich wird zudem die Überprüfung der Personalausgaben erwähnt.

Die Entscheide des Bundesrates zu den Bereinigungsmassnahmen im schwach und stark gebundenen Bereich sowie zu den Zielwachstumsraten bei den mehrjährigen Fi-Vernehmlassung nanzbeschlüssen entsprechen der Stossrichtung der Motion. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Hälfte der kommenden Legislatur eine weitere Vorlage zur Bereinigung des Haushalts vorlegen; Aufgabenverzichte und Priorisierungen werden dort Thema sein. In diesem Sinne erachtet der Bundesrat das Anliegen der Motion mit dieser Botschaft als erfüllt und beantragt deren Abschreibung.

1 Urteil EMGR Fall-Nr. 78630/12

2 BBl 2020 1777

3 BBl 2020 8385