Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten
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Die Qualität der Einnahmenschätzungen wurde seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 wesentlich verbessert. Jährlich wird im Rahmen der Staatsrechnung der durchschnittliche Prognosefehler für die ordentlichen Einnahmen berechnet. Dieser liegt im Schnitt der Jahre 2003 bis 2023 bei 1,1 Prozent (Mehreinnahmen ggü. Budget). Den grössten Schätzfehler weist dabei die nur schwer zu prognostizierende Verrechnungssteuer aus. Er macht ungefähr 60 Prozent der gesamten Schätzfehlers der ordentlichen Einnahmen aus. Unter Ausklammerung der Verrechnungssteuer wurden die Einnahmen seit 2003 im Durchschnitt um 0,4 Prozent unterschätzt. Im Jahr 2012 wurde eine neue Schätzmethode für die Verrechnungssteuer eingeführt, wodurch die durchschnittlichen Budgetabweichungen reduziert werden konnten. Die Schätzfehler gleichen sich seitdem über die Zeit in etwa aus.
1.1.2 Ausgaben
Die ordentlichen Ausgaben des Bundes wachsen gemäss aktueller Planung in den nächsten Jahren selbst unter Berücksichtigung der vom Bundesrat beschlossenen Bereinigungsmassnahmen stärker als die Einnahmen und die Wirtschaft, weshalb strukturelle Defizite entstehen. Der Ausgabendruck steigt grundsätzlich: entlastende Elemente der letzten Jahre fallen weg (Verteidigungs-, Migrations- und Zinsausgaben steigen wieder), neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben kommen hinzu und die Wachstumsdynamik bei der Armee und der sozialen Wohlfahrt ist hoch. Das neue Wachstumsprofil der Bundesausgaben bleibt auch nach den im Grundsatz beschlossenen Bereinigungsmassnahmen nicht nachhaltig und ist mit den aktuellen Einnahmen nicht finanzierbar, obschon diese in der Summe etwa wie die Wirtschaft wachsen.
Die Höhe der Defizite ist noch mit Unsicherheiten verbunden. Gemäss Artikel 4 Absatz 3 der Finanzhaushaltverordnung (FHV; SR 611.01.) umfassen die Finanzpläne insbesondere die finanziellen Auswirkungen von rechtskräftigen Erlassen, mindestens von einem Rat beschlossenen Vorlagen, vom Bundesrat verabschiedeten Botschaften sowie der von einer parlamentarischen Kommission einem Rat unterbreiteten Erlassentwürfe. Je nach Stand eines Geschäfts können sich zwischen Planung und Umsetzung noch erhebliche Änderungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch des Zeitpunkts der Ausgaben ergeben. Das Parlament kann bei verschiedenen Geschäften mit Anpassungen und Redimensionierungen im Rahmen der Beratungen einen Beitrag zur Bereinigung leisten.
Der aktuelle Finanzplan wird von folgenden Entwicklungen geprägt. Die schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben von heute 5,5 Milliarden auf 10,7 Milliarden bis 2035 (1% des BIP) führt zu einem jährlichen Ausgabenwachstum von bis zu 600 Millionen. Bei der sozialen Wohlfahrt, die rund ein Drittel der Bundesausgaben ausmacht, wach-Vernehmlassung sen die Leistungen des Bundes an die AHV und IV, die Ergänzungsleistungen sowie die individuelle Prämienverbilligung überdurchschnittlich stark (rund 800 Mio. p.a.). Die Migrationsausgaben hängen von der Anzahl Asylgesuche ab und schwanken deshalb stark, in den nächsten Jahren ist aber mit einem höheren finanziellen Bedarf zu rechnen. Der Bereich Finanzen und Steuern (Einnahmenanteile, Finanzausgleich, Schuldzinsen) wächst mit rund 200 bis 300 Millionen pro Jahr. Daneben hat sich das Ausgabenniveau für die Schuldenbewirtschaftung aufgrund der steigenden Zinsen und der gestiegenen Schulden jüngst um einen dreistelligen Millionenbetrag erhöht, nachdem