Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

knapp 800 Millionen im Einführungsjahr, die in den Folgejahren stark ansteigen, sind angesichts der angespannten finanziellen Lage nicht finanzierbar. Zudem liegt die Zuständigkeit für die familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung von Kindern primär bei den Kantonen und Gemeinden. Sollte das Parlament auf die Vorlage eintreten, beantragte der Bundesrat, den Bundesbeitrag an die Kosten der Eltern auf 10 Prozent der Durchschnittskosten eines Betreuungsplatzes zu halbieren, die Mehrausgaben für den Bund über eine Senkung des Kantonsanteils an der Direkten Bundessteuer zumindest teilweise zu kompensieren und auf die Programmvereinbarungen mit den Kantonen ganz zu verzichten.

Der Nationalrat hat am 1. März 2023 die Vorlage der WBK-N weitgehend unverändert gutgeheissen. Die Anträge des Bundesrats für ein reduziertes, vereinfachtes System mit tieferen Kosten und einer teilweisen Gegenfinanzierung durch die Kantone wurden nicht berücksichtigt. Ein Minderheitsantrag zur Senkung des Kantonsanteils wurde im Nationalrat mit 108 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Das Geschäft wird nun in der WBK-S beraten.

Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die Vorlage des Nationalrats aus föderaler und aus finanzpolitischer Sicht ausgesprochen problematisch ist. Er hält daran fest, dass die Kosten der Vorlage mindestens um die Hälfte reduziert werden müssen, sei dies durch eine Senkung des Bundesbeitrags an die Kosten der Eltern von 20 auf 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes und den Verzicht auf die Programmvereinbarungen oder durch einen alternativen Vorschlag der WBK-S. Zudem hält er auch daran fest, dass sich die Kantone an Mehrbelastungen des Bundes in dieser Grössenordnung in einem ihrer Zuständigkeitsgebiete substantiell beteiligen sollen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass 23 Kantone die Vorlage der WBK-N in der Vernehmlassung begrüsst haben. Deshalb soll im Bundesgesetz zur Haushaltentlastung die gesetzliche Grundlage für eine Senkung des Kantonsanteils an der Direkten Bundessteuer nochmals aufgenommen werden. Dies gibt den Kantonen die Gelegenheit, sich im Rahmen einer ordentlichen Vernehmlassung dazu zu äussern und allenfalls alternative kantonale Gegenfinanzierungen oder Möglichkeiten vorzuschlagen, wie die Vorlage der geltenden Aufgabenteilung besser Rechnung tragen kann. Konkret enthält die Vernehmlassungsvorlage folgende Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG)5:

• Der Kantonsanteil an der DBST soll um 0,7 Prozentpunkte gesenkt werden. Diese Senkung basiert auf der Annahme, dass die durch die Vorlage verursachten Mehrausgaben in der parlamentarischen Behandlung auf rund 350 Millionen Vernehmlassungpro Jahr oder weniger reduziert werden können. Eine solche Kostenreduktion wäre beispielsweise mit einer Halbierung der Höhe des Bundesbeitrags an die Kosten der Eltern und einem Verzicht auf die Programmvereinbarungen möglich, wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Pa. Iv. 21.403 beantragt hat. Die teilweise Gegenfinanzierung über die Senkung des Kantonsanteils an der DBST bringt dem Bund Mehreinnahmen von rund 200 Millionen. Damit würde sich die Nettobelastung des Bundes im Einführungsjahr auf rund 150 Millionen reduzieren.

5 SR 642.11