Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 21 Seiten

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Massnahmen verbleiben in den nächsten Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe und grosse Unsicherheiten. Demzufolge handelt es sich beim vorliegenden Paket nur um einen Zwischenschritt, es werden noch weitere Bereinigungsmassnahmen nötig sein. Der Bundesrat will in der nächsten Legislatur voraussichtlich eine weitere Vorlage zur Stabilisierung des Bundeshaushalts präsentieren.

Bei seinem Bereinigungskonzept setzt der Bundesrat vor allem auf der Ausgabenseite an, welche die strukturellen Defizite verursacht, doch wurden auch Mehreinnahmen beschlossen. Das Gesamtpaket ist ausgewogen: alle Bereiche leisten einen Beitrag. Die Massnahmen setzen sowohl bei den schwach als auch bei den stark gebundenen Ausgaben an und betreffen den Eigen- sowie Transferbereich. Neben grösstenteils gezielten Massnahmen wurden auch lineare Sparvorgaben bei den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen. Die Departemente und Verwaltungseinheiten entscheiden selbst, wie sie diese Sparvorgaben umsetzen. In den meisten Aufgabengebieten kommt es trotz dieser Entlastungsmassnahmen nicht zu einer effektiven Senkung des Ausgabenniveaus. Vielmehr geht es darum, Ausgabenwachstum zu dämpfen sowie Reserven und Kreditreste abzuschöpfen.

in Mrd. CHF 2024 20252026

Massnahmen ohne Gesetzgebungsbedarf

Armeeausgaben 0,3 0,5 0,8 Streichung Pflichtbeitrag Horizon zugunsten Auffangmassnahmen 0,6 0,5 0,4 Automobilsteuer auf Elektrofahrzeugen und Kürzung Einlage NAF 0,2 0,1 0,1 Reduktion BIF Einlage 0,2 0,2 Lineare Kürzungen 0,5 0,5 0,5 Massnahmen mit Gesetzgebungsbedarf

Reduktion ALV 0,25 0,25 Reduktion Kantonsanteil DBSt 0,2-0,3 0,2-0,3 Massnahmen im Bereich AHV (insb. Witwenrenten) 0,1

1.2.2 Gezielte Massnahmen ohne Gesetzgebungsbedarf

Der Bundesrat will soweit als möglich Massnahmen im eigenen Kompetenzbereich – d.h. ohne Gesetzgebungsbedarf – umsetzen. Bei den schwach gebundenen Ausgaben wurden vier gezielte Massnahmen beschlossen. Diese Massnahmen können ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden und entlasten den Haushalt um über 1 Milliarde pro Jahr, wobei ein Teil der Entlastungswirkung befristet anfällt.

Der Pflichtbeitrag, der für eine Assoziierung an das europäische Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe notwendig gewesen wäre, wird ab 2024 nicht mehr budgetiert. Der Bundesrat strebt die Assoziierung weiterhin an, die EU ist zurzeit aber dazu nicht gesprächsbereit. Stattdessen werden Gelder für nationale Übergangsmassnah-Vernehmlassung men vorgesehen. Der Forschung soll kein Geld entzogen werden. Wenn sich eine Assoziierung abzeichnet, wird der Pflichtbeitrag im entsprechenden Jahr mit einem Nachtragskredit beantragt. Diese Massnahme schafft vorübergehend einen finanziellen Spielraum von bis zu 0,6 Milliarden pro Jahr.

Die Armeeausgaben sollen langsamer wachsen als im Finanzplan 2024-2026 vorgesehen und von den beiden gleichlautenden Motionen 22.3367 und 22.3374 Schrittweise Erhöhung der Armeeausgaben gefordert. Das Ausgabenniveau von 1 Prozent des BIP soll erst im Jahr 2035 anstelle von 2030 erreicht werden. Für das Jahr 2024