Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 21 Seiten
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akzessorische Leistungen wie Reisekosten (Art. 14 der Verordnung). Insgesamt be- laufen sich die Kosten der IV für die IFI-Anbieter auf rund 2,4 Millionen Franken pro Jahr. Die übrige Finanzierung der IFI läuft derzeit hauptsächlich über die Kantone, Eltern oder private Organisationen/Sponsoren.20
Die Prävalenz von frühkindlichem Autismus liegt gemessen an der Gesamtbevölke- rung bei etwa 0,3 Prozent. Demnach sind in der in der Schweiz pro Jahr rund 270 Kindern betroffen (s. Ziff. 1.1). Eine 2021 veröffentlichte Evaluation des Pilotver- suchs bezifferte die Kosten einer IFI auf durchschnittlich 75 200 Franken pro Kind und Jahr und geht von einem Kostenanstieg aus, so dass in den kommenden Jahren mit Kosten von rund 107 000 Franken pro Kind und Jahr zu rechnen ist.21
Eine IFI dauert in der Regel zwei Jahre. Die IV-Pauschalen müssten somit schätzungs- weise für höchstens rund 540 Kinder pro Jahr ausbezahlt werden. Die IFI-Gesamtkosten für die IV und die Kantone würden sich demnach auf rund 60 Millionen Franken pro Jahr belaufen (540 x 107 000 Franken). Da die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten auf 25 Prozent der geschätzten durchschnittlichen Kosten der Intervention festgelegt wurde, ergeben sich für IV in den kommenden Jahren zu- sätzliche Kosten von maximal rund 15 Millionen Franken pro Jahr. Die Berechnung der von der IV bezahlten Fallpauschalen wird auf Verordnungsstufe geregelt. Wenn die im Rahmen des Pilotversuchs für die Fallpauschalen verwendeten Berechnungs- elemente nach wie vor zweckmässig erscheinen (z. B. Anzahl der durchschnittlich von medizinischem Personal geleisteten Einsatzstunden und Tarife für diese Berufe), könnten sie in die Verordnung übernommen werden.
Ausserdem können die Kosten, die entstehen würden, wenn die an einer IFI teilneh- menden Kinder «klassische» medizinische und pädagogische Massnahmen erhalten würden, von den Kosten der IFI in Abzug gebracht werden. Derzeit lassen sich diese Kosten nur schwer beziffern. Die geplante IFI-Evaluation wird sich daher näher mit der Thematik befassen.
Die Investitionen der IV in die IFI bei Kleinkindern dürften längerfristig Einsparun- gen nach sich ziehen. Denn das Ziel der IFI ist unter anderem die Integration der Kin- der in Regelklassen und eine möglichst hohe Selbstständigkeit als Langzeiteffekt. Es ist davon auszugehen, dass Betroffene durch die intensiven Frühinterventionen über die ganze Lebensspanne hinweg weniger Unterstützungsleistungen der IV in An- spruch nehmen werden. Die Auswertung des Pilotversuchs zeigt, dass Kinder mit IFI weniger Hilflosenentschädigung benötigen.22 Sie hat zudem ergeben, dass fast
20 Ch. Liesen, B. Krieger, H. Becker (2018), Evaluation der Wirksamkeit der intensiven Frühinterventionsmethoden bei frühkindlichem Autismus, Bericht im Rahmen des dritten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP3-IV), Forschungsbericht Nr. 9/18, Zürich, ZHAW, März 2018, S. 64-67.
21 Projekt IFI, Phase 2, Bericht der AG zu den Kosten von IFI, S. 1, 19. Februar 2021, abrufbar unter https://www.bsv.admin.ch > Sozialversicherungen Invalidenversicherung IV Grundlagen & Gesetze > Leistungen > Pilotversuche zur Förderung der Eingliederung (Art. 68quater IVG) > Laufende Pilotversuche > Pilotversuch «Intensive Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus».
22 Ch. Liesen, B. Krieger, H. Becker (2018), Evaluation der Wirksamkeit der intensiven Frühinterventionsmethoden bei frühkindlichem Autismus, Bericht im Rahmen des dritten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP3-IV), Forschungsbericht Nr. 9/18, Zürich, ZHAW, März 2018, S. 69.