Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 21 Seiten
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5.4 Auswirkungen auf das Gesundheitswesen, die Gesellschaft und die Wirtschaft
Die verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der intensiven Frühintervention belegen, dass sich aufgrund der Massnahmen deutliche Verbesserungen der Situation von Kin- dern mit frühkindlichem Autismus, der Lebensqualität der Eltern, der pädagogischen Aufwände und der volkswirtschaftlichen Folgekosten erzielen lassen, da Eltern eher einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.30
Die IFI-Anbieter sind verpflichtet, Daten zu erheben und diese an die zuständige kan- tonale Instanz und die IV-Stelle weiterzuleiten. Aktuellen Schätzungen zufolge wer- den höchsten 30 Institutionen von der Pflicht zur Datenlieferung betroffen sein. Im Normalfall sollten diesen Institutionen keine grösseren Mehrkosten entstehen, da die zu meldenden Informationen bereits im Rahmen der routinemässigen Prozesse erho- ben und dokumentiert werden. Für eine sichere elektronische Datenübermittlung müs- sen die von den IFI-Anbietern eingesetzten Informationssysteme angepasst werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Aufwendungen vernachlässigbar sind, da für die entsprechenden Systeme ohnehin Investitionen und Wartungskosten anfallen.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Die Vorlage stützt sich auf Artikel 112 der Bundesverfassung (BV), der dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung im Bereich Invalidenversicherung und der Versi- cherung die Kompetenz zur Gewährung von Sachleistungen überträgt.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die mit der Vorlage geplante Kostenübernahme von medizinischen Massnahmen im Rahmen einer intensiven Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus (IFI) durch die IV ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Die Vorlage trägt insbesondere zur Umsetzung von Artikel 23 (Kinder mit Behinde- rungen) der UN-Kinderrechtskonvention31 bei.
Die Vorlage steht auch im Einklang mit den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz von Anfang 2015. Der Ausschuss forderte die Schweiz auf, «die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen in allen Kantonen aufzugreifen und insbesondere sicherzustellen, dass
30 Ch. Liesen, B. Krieger, H. Becker (2018), Evaluation der Wirksamkeit der intensiven Frühinterventionsmethoden bei frühkindlichem Autismus, Bericht im Rahmen des dritten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP3-IV), Forschungsbericht Nr. 9/18, Zürich, ZHAW, März 2018, S. 73.
31 SR 0.107