Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung IVG (Intensive Frühintervention bei frühkindlichem Autismus, IFI) · 21 Seiten

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1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf und Wirksamkeit der intensiven Frühintervention

Die Prävalenz von frühkindlichem Autismus liegt bei etwa 0,3 Prozent1. Demnach sind in der in der Schweiz pro Jahr rund 270 Kinder betroffen (0,3 % der 89 600 Ge- burten im Jahr 2021). Die intensive Frühförderung von Kindern mit frühkindlichem Autismus (IFI) richtet sich an Kleinkinder. Sie kombiniert medizinische mit pädago- gischen Massnahmen wie Psycho- und Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Mit der IFI können das Verhalten sowie die sozialen und kommu- nikativen Fähigkeiten von Kindern verbessert werden, insbesondere, weil die Plasti- zität des Gehirns in diesem Entwicklungsstadium noch sehr ausgeprägt ist. Dieses Vorgehen impliziert eine Vielzahl von Behandlungsstunden (mind. 15 Stunden pro Woche) und dauert in der Regel zwei Jahre.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat per 1. Januar 2014 mit verschie- denen bestehenden Autismuszentren in der Schweiz, die IFI anbieten, eine fünfjährige Vereinbarung getroffen, um zu klären, ob diese Methoden wirksam sind und ob und inwieweit sich die Invalidenversicherung (IV) an den Kosten der intensiven Frühin- tervention beteiligen kann. Die IV hat sich bereit erklärt, eine Pauschale von 45 000 Franken pro Kind zu vergüten, die den durchschnittlichen Kosten für medizinische Massnahmen durch medizinisches Personal (Bereiche Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie usw.) in Einrichtungen zur Behandlung von Autismus entspricht.

Im Rahmen des dritten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behin- derung (FoP3-IV) hat ein externes Forschungsteam im Jahr 2017 die Wirksamkeit der intensiven Frühinterventionsmethoden sowohl in der internationalen Fachliteratur als auch bei den projektbeteiligten Autismuszentren evaluiert. Die Evaluation hat die Wirksamkeit der wissenschaftlich weitgehend anerkannten IFI bestätigt und es besteht ein Konsens darüber, dass derzeit kein anderer Ansatz bessere Ergebnisse erzielt2.

1.2 Pilotversuch und Erkenntnisse

Die im Rahmen der IFI durchgeführten Leistungen werden in der Schweiz nicht aus einer Hand finanziert: Die IV übernimmt die Kosten für medizinische Massnahmen

1 R. Gundelfinger (2013), Autismus in der Schweiz – Was hat sich in den letzten 10 Jahren getan? Pädiatrie, (5), S. 4–9.

2 Ch. Liesen, B. Krieger, H. Becker (2018), Evaluation der Wirksamkeit der intensiven Frühinterventionsmethoden bei frühkindlichem Autismus, Bericht im Rahmen des dritten mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung (FoP3-IV), Forschungsbericht Nr. 9/18, Zürich, ZHAW, März 2018, S. 74.