Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 22 Seiten

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Ziffer 2: Gerade im Bereich der Digitalisierung besteht zudem ein grosser Aufholbedarf betreffend die Gleichstellung von Mann und Frau. Frauen sind im Informatikbereich stark untervertreten, was dazu führt, dass Digitalisierungsprojekte in erster Linie von Männern entworfen werden und dabei der Geschlechterperspektive wenig Beachtung geschenkt wird. Um dem Entgegenzuwirken sollte bei Mädchen und jungen Frauen das Interesse für die meist technischen Berufe im Bereich der Digitalisierung gefördert werden. Dies kann beispielsweise durch einen erleichterten Einstieg in die Informatikbranche erzielt werden. Die Ausrichtung von Finanzhilfen nach dieser Verordnung stellen deshalb auch eine gute Möglichkeit dar, um Projekte zu fördern, mit denen Probleme der Benachteiligungen im digitalen Bereich angegangen werden, von denen Frauen derzeit betroffen sind. Digitalisierungsprojekte würden also insbesondere dann einen grossen Mehrwert erbringen, wenn sie geeignet sind, die Ungleichheit zu verringern oder wenn ein Projekt auf die Lösung eines Problems abzielt, welches Frauen besonders stark betrifft (z. B. im Bereich Gesundheit oder digitale Gewalt gegen Frauen).

Daneben ist die Geschlechterperspektive grundsätzlich in allen Bereichen und somit transversal zu berücksichtigen. Auch Projekte, die nicht primär eine Verbesserung in diesem Bereich anstreben, sollen aufzeigen, inwiefern sie zu einer besseren Gleichstellung von Mann und Frau beitragen können oder inwiefern die Geschlechterperspektive zumindest berücksichtigt wird. Solche Projekte werden beim Kriterium von Artikel 7 Buchstabe a besser bewertet, als Projekte, welche die Geschlechterperspektive überhaupt nicht berücksichtigen.

Ziffer 3: Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung 20304 hat der Bundesrat die Leitlinien seiner Politik der nachhaltigen Entwicklung bis 2030 festgelegt und als eine Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes verankert. Die Strategie soll die Aktivitäten des Bundes stärker auf eine nachhaltige Entwicklung ausrichten und legt Ziele bis 2030 sowie innen- und aussenpolitische strategische Stossrichtungen fest. Grosses Potential für eine nachhaltige Entwicklung durch Digitalisierung sieht auch die Strategie zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021-20245 vor. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz zielt darauf ab, das Potenzial technologischer Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung und die Armutsreduktion zu nutzen. Gleichzeitig sollen die Risiken, die von diesen Innovationen ausgehen, minimiert werden. Projekte, die einen Beitrag zu diesen Strategien leisten, erbringen auch einen wesentlichen Mehrwert im Sinne dieser Bestimmung.

Ziffer 4: Ein hohes öffentliches Interesse besteht auch an der Förderung des selbstbestimmten Handelns im digitalen Raum. Unter dem Begriff der Digitalen Selbstbestimmung bestehen etwa Bemühungen, das Spannungsverhältnis zwischen Datennutzung und Datenschutz aufzulösen. Unterstützenswert sind somit Projekte die in dieser Hinsicht eine Verbesserung bringen. Einen Beitrag zur Digitalen Selbstbestimmung kann auch mit Projekten geleistet werden, welche die Barrierefreiheit in der Digitalisierung fördern, indem sie etwa den Zugang zu digitalen Tools und Technik auch für Menschen mit Behinderung ermöglichen.

Ziffer 5: Die demokratische Partizipation kann erweitert werden, indem ein Projekt beispielsweise Menschen erreicht, die sich bisher demokratisch kaum oder gar nicht beteiligen, indem ihnen etwa ihre demokratischen Rechte nähergebracht oder Möglich-

4 https://www.are.admin.ch/are/de/home/nachhaltige-entwicklung/strategie/sne.html

5 https://www.eda.admin.ch/deza/de/home/strategie-21-24/nachhaltige-entwicklung/digitalisierung.html