Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/27: Verordnung über die Anschubfinanzierung zur Förderung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichem Interesse · 22 Seiten

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gewandt. Dies betrifft etwas die zusätzlichen Taggelder (Art. 8o Abs. 4 RVOV) oder auch den Ersatz von Auslagen (Art. 8r RVOV).

Artikel 11 Organisation

Absatz 1

Die Fachjury hat ein Geschäftsreglement zu erlassen, welches vom Bereich DTI der BK genehmigt wird. Im Geschäftsreglement sind etwa die Einberufung, das Bewertungs- und Abstimmungsprozedere zu regeln.

Absatz 2

Die Präsidentin oder der Präsident wird die Sitzungen der Fachjury leiten und wird von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler bestimmt.

Absatz 3

Damit die Koordination zwischen der Fachjury und dem Bereich DTI der BK vereinfacht wird, wird der Bereich DTI der BK die Geschäftsstelle für die Fachjury führen.

5. Abschnitt: Auszahlung, Berichterstattung und Kontrolle

Artikel 12 Auszahlung der Finanzhilfen

Absatz 1

Die gewährte Finanzhilfe wird in mehreren Raten vom Bereich DTI der BK in Form von projektbezogenen Geldleistungen bezahlt. Der maximale Unterstützungsbeitrag wird dabei in der Verfügung festgehalten. Die auszubezahlenden Raten orientieren sich an der Liquiditätsplanung der Gesuchstellenden. Die Bedingungen zur Auszahlung einer Rate sind in der Verfügung festzuhalten.

Absatz 2

Die Raten werden jeweils erst ausbezahlt, wenn Aufwendungen unmittelbar bevorstehen (Art. 23 SuG). Damit soll verhindert werden, dass mit Bundesgeldern Zinsgewinne erzielt werden können oder vom Bund die Verzinsung noch nicht ausbezahlter Finanzhilfe gefordert wird. Die erste Rate beträgt zudem höchstens 60 Prozent.

Absatz 3

Mit dieser Bestimmung soll verhindert werden, dass die Publikation der Ergebnisse verhindert oder verzögert wird. Dabei ist nicht ausreichend, wenn nur ein Teil der Ergebnisse veröffentlicht wird. Damit die letzte Rate ausbezahlt werden kann, müssen die Schlussergebnisse nach den Anforderungen von Artikel 13 veröffentlicht sein.

Absatz 4