Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 22 Seiten

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Übersicht

Ende 2021 und insbesondere im Verlauf des Jahres 2022 gab es an den Energie-

märkten grosse Preisausschläge, welche den Liquiditätsbedarf im Energiehandel stark ansteigen liessen. Solche Preisausschläge und auch andere unvorhersehbare extreme Marktentwicklungen sind auch zukünftig möglich. Liquiditätsengpässe können dazu führen, dass ein Energieunternehmen seinen Verpflichtungen – wenn

auch nur kurzzeitig – nicht nachkommen kann. Da solche Ausfälle einzelner Unternehmen im schlimmsten Fall die Schweizer Stromversorgung als Ganzes gefähr-

den können, hat das Parlament das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur

Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) beschlossen und auf den 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Mit der vorliegenden Revision des Stromversorgungsgesetzes soll die Resilienz der systemrelevanten Unter-

nehmen der Stromwirtschaft gestärkt werden. Zusammen mit den Vorgaben zum unterbruchsfreien Betrieb von systemrelevanten Kraftwerksanlagen (Business Continuity Management) sollen Finanzhilfen des Bundes künftig unnötig werden.

Ausgangslage

Das FiREG sieht subsidiäre Finanzhilfen in Form von Darlehen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vor, um diese im äussersten Fall – und nur wenn sie nicht überschuldet sind – mit einer vorübergehenden Liquiditätsüberbrückung zu versorgen. Das als dringliches Bundesgesetz erlassene FiREG ist bis Ende 2026 befristet. Bereits in der Botschaft zum FiREG hielt der Bundesrat fest, dass dieses spätestens ab 2027 durch eine ordentliche, umfassende Regulierung ersetzt werden sollte, welche die Sicherheit der Stromversorgung ohne Darlehen des Bundes gewährleistet.

Inhalt der Vorlage

Der vorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet folgende Punkte:

− Gute Unternehmensführung: Die systemrelevanten Stromunternehmen müssen

über ein angemessen ausgestattetes Risikomanagement verfügen. Zudem sollen die Mitglieder des Organs für die Oberleitung, die Aufsicht und die Kontrolle nicht dem Organ für die Geschäftsführung angehören.

− Überprüfung der Liquidität: Die Unternehmen müssen jederzeit über so viel Li-

quidität verfügen, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachkommen können. Aufgabe der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) wird es sein, die Validität der Liquiditätsmodelle zu überprüfen.

− Überprüfung des Eigenkapitals: Die Unternehmen müssen genügend stabil auf-

gestellt sein, so dass es auch in Krisensituationen zu keiner Überschuldung kommen kann. Auch hier soll die ElCom prüfen können, ob angemessenes Eigenkapital auch in realistischen Stresssituationen vorhanden ist.