Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 22 Seiten
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einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betreuten Personen müssen zudem einen guten Ruf geniessen und die für die Funktion erforderlichen fachlichen Qualifikationen aufweisen.
Die Gewähr einer Person kann nicht allgemein, losgelöst von den konkreten Umständen einer Position bei einem bestimmten Unternehmen beurteilt werden. Bei der Beurteilung der Gewährsfrage ist vielmehr zu berücksichtigen, welche spezifische Funktion eine Gewährsträgerin oder ein Gewährsträger innerhalb eines Unternehmens wahrzunehmen hätte. Es kann sein, dass eine Person für die eine Funktion Gewähr bietet, während dies bei einer anderen Funktion nicht der Fall wäre. So macht es beispielsweise einen Unterschied, ob jemand Mitglied der Geschäftsleitung, deren Vorsitzende oder Vorsitzender oder alleiniges Geschäftsleitungsmitglied, Verwaltungsratsmitglied oder Verwaltungsratspräsidentin oder -präsident ist. Wichtig sind auch Umfang und Art der künftigen Geschäftstätigkeit sowie Grösse und Komplexität des Unternehmens.
1.2.3 Eigenkapital und Liquiditätsvorgaben
Die systemrelevanten Unternehmen müssen über eine ihrer Geschäftstätigkeit angemessene Liquidität sowie genügend Eigenkapital verfügen. Sie sorgen für eine angemessene Risikobegrenzung und sichern sich mit genügend Risikokapital ab. Sie ermitteln die notwendigen Grössen durch Erarbeitung von Liquiditäts- und Eigenkapitalmodellen unter Berücksichtigung von Stresssituationen. Die ElCom kann zusätzlich branchenübergreifende Standardszenarien definieren, nach welchen die Unternehmen ihre Liquidität und ihr Eigenkapital überprüfen sowie ihrer Oberleitung und Geschäftsführung berichten müssen. Die Liquiditäts- und Eigenkapitalmodelle sind von den Prüfgesellschaften zu validieren, bevor diese jeweils jährlich zur Schlussprüfung der ElCom übermittelt werden. Die von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde beaufsichtigten Prüfgesellschaften sollen dadurch einen gewichtigen Teil der Aufsichtstätigkeit tragen. Die ElCom soll sich auf den Gesamtüberblick, die Gesamtsteuerung und die konkreten Fälle fokussieren, in welchen die Unternehmen ihre Pflichten verletzt haben. Sie kann dabei mit den Prüfgesellschaften zusammenarbeiten.
Der Bundesrat kann Mindestanforderungen an das Eigenkapital und an die Liquidität festlegen. Es ist nicht vorgesehen, von Anfang an fixe Vorgaben an das Eigenkapital oder an die Liquidität der Unternehmen zu machen. Die Unternehmen der Energiewirtschaft sind sehr heterogen aufgestellt, das heisst, sie verfügen über eine unterschiedliche Zusammensetzung an Geschäftsfeldern, Aktiven und Passiven. Sie sind somit mit unterschiedlichen Risiken konfrontiert und wenden unterschiedliche Rechnungslegungsstandards an. So müssen beispielsweise die Risiken von möglichen Mittelabflüssen innerhalb eines Monats für jedes Unternehmen spezifisch ermittelt werden. Es ist nicht sinnvoll, für alle systemrelevanten Energieversorgungsunternehmen von den gleichen Werten auszugehen. Wichtig ist, dass jedes Unternehmen seine grössten Risiken der Vernichtung von Liquidität und/oder Eigenkapital bewirtschaftet