Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/3: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen) · 22 Seiten

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und mit Risikokapital absichert. In einer ersten Phase prüft die ElCom, wie die Unternehmen Liquidität und Eigenkapital bewirtschaften, d.h. ihre diesbezüglichen Risiken identifizieren, bewerten, steuern und überwachen. Gestützt auf diese Prüfung kann die ElCom als Aufsichtsbehörde Mindestanforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditäts-Modelle festlegen. Sie kann auch Nachbesserungen anordnen, wenn sie die Massnahmen der systemrelevanten Unternehmen zur Erhaltung ihrer Liquidität und ihres Eigenkapitals unter den untersuchten Stresssituationen als ungenügend erachtet.

1.3 Kreis der Betroffenen und Ausnahmen bei gleichwertigen Massnahmen der Kantone (Opt out-Klausel)

Vom Geltungsbereich des FiREG sind die drei grossen Stromunternehmen Axpo, Alpiq und BKW betroffen. Es gibt aber noch weitere grössere Unternehmen, welche systemrelevante Funktionen innehaben. Dabei geht es um die Aufrechterhaltung eines grösseren Kraftwerksbetriebs, das Bilanzgruppenmanagement inkl. Bilanzgruppenverantwortung sowie auch die Sicherstellung von Systemdienstleistungen (SDL).

Der Ausfall eines grossen Energielieferanten kann weitere bedeutende Ausfälle provozieren, bis hin zu einem Dominoeffekt und dem Versagen des ganzen Systems. Die Versorgungssicherheit in der Schweiz wird nicht nur durch die direkte Beziehung zwischen den Produzenten und den Verbrauchern erreicht, sondern durch eine organisierte Kette zwischen den Produzenten, Händlern und Energielieferanten bis hin zu den Verbrauchern. Ein Ausfall eines grossen Marktteilnehmers kann daher zu massiven Verwerfungen und schliesslich zu sehr hohen Mehrkosten für die Volkswirtschaft führen. So muss beispielsweise ein Versorgungsunternehmen eines ausgefallenen Energielieferanten die entstandenen offenen Positionen zu stark überhöhten Marktpreisen schliessen.

Ein Ausfall einer grossen Bilanzgruppe ist aus Sicht der Swissgrid wie ein Produktionsausfall zu behandeln. Geht ein Bilanzgruppenverantwortlicher in Konkurs, werden die Lieferungen an ihn eingestellt. Die bestehenden Verträge werden terminiert und müssen finanziell ausgeglichen werden. Die betroffenen Stromverbraucher in der Bilanzgruppe benötigen jedoch weiterhin Strom. Diesen Strom muss die Swissgrid umgehend zur Verfügung stellen (Ausgleichsenergie). Um die Bilanzgruppe ausgeglichen zu halten, müssen entsprechende Stromersatzverträge resp. Ersatzkäufe getätigt werden, welche in Krisen sehr teuer zu stehen kommen können. Deshalb gelten alle Verantwortlichen einer Bilanzgruppe, die in den zwei vergangenen Jahren eine Spitzenlast (Ausspeisung) von 600 MW aufgewiesen haben, ebenfalls als systemrelevant. Die Grössenordnung von 600 MW übersteigt bereits deutlich die von der Swissgrid zugelassene offene Position im Intraday-Handel, welche Handelsbilanzgruppen zum Ausgleich ihrer Bilanzen über den Markt glattstellen müssen. Zudem wird ab einer Last von 600 MW (Ausspeisung) die Versorgung eines Grossteils der Bevölkerung, welche von einem Ausfall soweit wie möglich geschützt werden muss, erreicht. Je grösser der Ausfall, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit eines Dominoeffektes und umso grösser sind auch bei einem «Ausfall ohne Dominoeffekt» die Mehrkosten