Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/47: Änderung des ZGB – Erleichterte Stiefkindadoption · 27 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 22Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)

wichtigen Gründen eine umfassende Prüfung zulässt.182 Auch 1 Organisation hält generell fest, es müsste weiter präzisiert werden, was genau noch zu prüfen sei. Ihrer Ansicht nach müsste es aber ausreichen, die Untersuchung auf die Frage zu beschränken, ob das Kind tatsächlich aufgrund eines gemeinsamen elterlichen Plans geboren wurde.183

5.6 Artikel 12bbis Schlusstitel VE-ZGB

Die Bestimmung wird von 7 Organisationen184 ausdrücklich begrüsst.

6 Weitere Vorschläge

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende machen weitergehende Vorschläge, die im Folgenden aufgelistet werden:

- Im ZGB sollte inskünftig eine Mitteilungspflicht der Adoptionsbehörden an den leiblichen

Elternteil, zu welchem das Kindesverhältnis aufgehoben wurde, vorgesehen werden, und dies bei allen Adoptionsarten.185

- Oftmals habe in der Vergangenheit auch die Dauer der Unterhaltspflicht des Elternteils,

welcher die Zustimmung zur Adoption seines Kindes erteilt habe, zu Fragen geführt. Es sollte eine Regelung geschaffen werden, wonach in Fällen von Stiefkindadoptionen mit Vorliegen der Zustimmung des leiblichen Elternteils zur Adoption dessen Unterhaltspflicht untergehe.186

- Zur Verschlankung der Abläufe wäre es sinnvoll, wenn die Adoptionsbehörden die Ver-

fahrensakten der Zivilstandbehörden ohne Hürden anfordern und im Adoptionsverfahren für die Abklärungen hinsichtlich Kenntnis der eigenen Abstammung, der Zustimmung zum Verzicht auf die Elternschaft der gebärenden Mutter und allenfalls des Ehegatten verwenden könnten, indem der Datenaustausch gesetzlich ermöglicht würde.187

- Die Elternschaft von trans* Menschen sei bisher in der Revision gänzlich ausser Acht ge-

lassen worden, obwohl die erleichterte Stiefkindadoption einen geeigneten Rahmen bieten würde.188

- Die Zustimmung und Anhörung des Kindes bei einer (Stiefkind-) Adoption werde allge-

mein als äusserst wichtig erachtet. In Artikel 265 ZGB sei die Zustimmung bei Urteilsfähigkeit bereits festgehalten. Eine Anhörung und Zustimmung des Kindes werde aber in jedem Fall als notwendig erachtet.189

- Die Vorlage lasse zu viele bevormundende Regelungen bestehen; insbesondere werde

dem Co-Parenting keine Rechnung getragen. Zudem werde in Frage gestellt, dass das Kind nur zwei Elternteile haben könne. Im Sinne des Gedankens, dass Eltern in der Regel

182 ZH (S. 4).

183 UNIGE (S. 3).

184 Klamydia's (S. 59, LOS (S. 5), network (S. 5), PinkCross (S. 4), QueerBienne (S. 4), QueerVS (S. 5), Vogay (S. 5).

185 SO (S. 5).

186 SO (S. 5).

187 ZH (S. 5).

188 Regenbogenfamilien (S. 7).

189 Kinderombudsstelle (S. 5).