Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/47: Änderung des ZGB – Erleichterte Stiefkindadoption · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)
Zusammenfassung
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 zur Umsetzung der Motion 22.3382 der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) «Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption» die Vernehmlassung zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption) eröffnet. Der Vorentwurf bezweckt die Erleichterung der Stiefkindadoption für Kinder, die mit einer privaten Samenspende, einer (möglicherweise anonymen) Samenspende oder mit weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren, inklusive Leihmutterschaft, gezeugt wurden, und die ab Geburt mit einem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person (sog. Wunschelternteil) zusammenleben. Vorgeschlagen wurde, künftig auf das einjährige Pflegeverhältnis zu verzichten und das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, damit das Kindesverhältnis zum Wunschelternteil möglichst rasch begründet werden kann. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 17. Oktober 2024.
25 Kantone, 8 politische Parteien und 24 Organisationen haben Stellung genommen. Insgesamt gingen damit 57 Stellungnahmen ein.
3 Vernehmlassungsteilnehmende (1 Kanton, 1 Partei, 1 Organisation) stimmen der Vorlage vollumfänglich zu; 5 weitere Teilnehmende (4 Kantone und 1 Partei) stimmen ihr im Grundsatz zu.
Das Grundanliegen der Vorlage, nämlich die betroffenen Kinder schneller als im geltenden Recht rechtlich abzusichern, wird von etwas mehr als der Hälfte, nämlich 30 Vernehmlassungsteilnehmenden (9 Kantone, 4 Parteien, 17 Organisationen) begrüsst. Dennoch äussern verschiedene dieser Teilnehmenden auch Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Wahrung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Andere erachten sodann weitergehende Anpassungen als unbedingt notwendig.
18 Vernehmlassungsteilnehmende (10 Kantone, 2 Parteien, 6 Organisationen) lehnen die Vorlage demgegenüber ab. Auch diese Teilnehmenden gehen insbesondere von einer Verletzung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aus und befürchten unter anderem, dass mit der Vorlage Rechtsumgehungen der in der Schweiz verbotenen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren begünstigt würden.
Insgesamt sieht damit fast eine Hälfte von 28 Vernehmlassungsteilnehmenden, sowohl aus der Gruppe derjenigen, die das Grundanliegen begrüssen, wie derjenigen, die die Vorlage ablehnen, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung durch die Vorlage gefährdet oder gar verletzt. Zudem würden es 21 Teilnehmende, ebenfalls aus beiden Gruppen, im Ergebnis begrüssen, wenn die Begründung des Kindesverhältnisses in den mit der Vorlage angesprochenen Situationen grundlegend in der anstehenden Revision des Abstammungsrechts und im Fortpflanzungsmedizinrecht angegangen würde.
Viele Vernehmlassungsteilnehmende äussern sich insbesondere spezifisch zur vorgeschlagenen Frist von sechs Monaten bis zum Adoptionsentscheid und den vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen. Während 26 Teilnehmende (darunter 20 Kantone) diese Vorschläge ablehnen oder zumindest kritisch beurteilen, werden sie von 10 Teilnehmenden (1 Kanton, 9 Organisationen) ausdrücklich begrüsst.
Die Vorschläge im Bereich der Stiefkindadoption einer volljährigen Person werden von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst, soweit sich die Teilnehmenden überhaupt dazu äussern.